Will die CDU „Autofahrer ideologisch ausbremsen“?

Heute wurde unser Antrag “Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden” im Stadtrat Chemnitz verhandelt und mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Unser Antrag griff einen Beschluss des Bundestags (Pkt. 13) auf. Dieser hat auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD vor vier Jahren beschlossen „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen.“ Genau das ist die Forderung der Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden, der wir mit dem Antrag beitreten wollten. Die meiste Unterstützung für diese Initiative kommt aus CDU-regierten Städten.

Diese Forderung ist sinnvoll und unterstützenswert. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Die Handlungsnotwendigkeit ist dafür nach wie vor sehr hoch. Allein im letzten Jahr gab es wieder eine Reihe Verkehrsunfälle, bei denen Kinder zu Schaden kamen, hier Beispiele:

  • 30.05.2023: Am Vormittag sind bei einem Unfall in Chemnitz sieben Kindergartenkinder verletzt worden.
  • 15.12.2023: In der Barbarossastraße auf dem Kaßberg kam es heute Morgen zu einem Verkehrsunfall, wobei ein neunjähriger Junge schwer verletzt wurde.
  • 12.03.2024: Ein achtjähriger Junge wurde am Morgen vor der Friedrich-Fröbel-Schule bei einem Zusammenstoß zwischen dem Kind und dem Auto schwer verletzt.

Ich behaupte nicht, dass all diese Unfälle mit Tempo 30 verhindert worden wären. Aber es ist ein Fakt, dass ein Auto mit Tempo 30 bei einer Vollbremsung wesentlich schneller zum Stehen kommt als ein Fahrzeug mit Tempo 50 in der gleichen Situation. Es ist ein Fakt, dass bei einem Zusammenstoß der Aufprall bei Tempo 50 fast dreimal so stark wie bei Tempo 30 ist. Das Risiko tödlicher Verletzungen bei einem Unfall sinkt bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 um 75 Prozent. Weitere Argumente sprechen für Tempo 30: Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewirkt eine Reduktion des Schalldruckpegels, der wie eine Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen wird.

Wir haben Tempo 30 intensiv in der Diskussion um den Mobilitätsplan 2040 beraten. Die Formulierung im Entwurf des Mobilitätsplanes war, dass Chemnitz sich dem Vorschlag des Deutschen Städtetages anschließt, die innerstädtische Regelgeschwindigkeit nach StVO auf 30 km/h zu reduzieren, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Emissionen zu mindern. Diese Forderung des Deutschen Städtetages ging aber den Fraktionen CDU und FDP zu weit. Der Mobilitätsplan kam am Ende auch gar nicht zustande.

Im heute vorliegenden Antrag ging es jedoch NICHT um die Festsetzung der innerstädtischen Regelgeschwindigkeit auf Tempo 30, sondern um das Vorhaben von Bundesverkehrsminister Wissing von der FDP, die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in den Kommunen zu entbürokratisieren. Die vom Bundestag bereits beschlossene StVO-Novelle ist aber im November letzten Jahres im Bundesrat gescheitert. Seitdem liegt sie auf Eis. Aus kommunaler Perspektive können und wollen wir nicht akzeptieren, dass Bund und Länder sich hier nicht zu der eigentlich schon beschlossenen StVO-Novelle verständigen.

Der Beschluss zu der Resolution der Initiative “Lebenswerte Städte und Gemeinden” wäre ein wichtiges Signal gewesen, diese Einigung auch aus Chemnitz heraus einzufordern. Als wir den Antrag geschrieben haben, hatten 1.011 Kommunen – darunter 13 aus Sachsen – die Initiative unterstützt. Inzwischen sind es 1.068 und es werden immer mehr. Im Kern wird mit dem Beitritt der Bund aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Für die Stadtverwaltung hätte diese Vereinfachung der Regeln enorme Vorteile. Es wäre Bürokratieabbau im besten Sinne. Der bisherige immense Prüfaufwand würde wesentlich schlanker ausfallen, das spart Zeit und Ressourcen in der Verwaltung.

Irritiert hat mich der öffentliche Ideologievorwurf der Chemnitzer CDU gegen uns. Damit wirft sie ja auch der eigenen Bundestagsfraktion vor, „Autofahrer ideologisch auszubremsen.“ Denn es handelt sich bei der Forderung der Städteinitiative um eine ursprünglich von der CDU eingebrachte Änderung. Es ist explizit keine GRÜNE Idee, sondern ein gemeinsames Anliegen

Die Stadträtinnen und Stadträte von FDP und CDU hätten mit einer Zustimmung zu unserem Antrag nur gewinnen können. Die Ablehnung ist vor dem Hintergrund der bisherigen Positionen und Beschlüsse auf Bundesebene logisch nicht nachvollziehbar. Und am Ende wäre es ein Gewinn für uns alle – durch mehr Verkehrssicherheit, mehr Lebensqualität und vor allem durch den Abbau unnötiger Bürokratie.

Redebeitrag zum Antrag:

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