Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – GRÜNE fordern weitreichende Änderungen

Zschocke: Nicht nur Landesbehörden, sondern auch Rathaus und Gemeindeverwaltung sollen barrierefrei werden

Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert weitreichende Änderungen am Gesetzentwurf der CDU/SPD-Koalition für ein ‚Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen‘.

Über den Gesetzentwurf wird in der letzten Plenumswoche des 6. Sächsischen Landtags, am Dienstag, 02.07., abgestimmt (TOP 3).

In ihrem Änderungsantrag hat die GRÜNE-Fraktion zu großen Teilen die Änderungsvorschläge der Sachverständigen aus einer öffentliche Landtagsanhörung des Gesetzentwurfs im Mai 2019 aufgegriffen.

„Es sehr wichtig, die Kommunen in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Wir wollen, dass das Gesetz dort wirkt, wo Menschen mit Behinderungen im Alltag leben. Nur dann kann es in ganz Sachsen Wirkung entfalten und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird wirklich vorangebracht“, erklärt Volkmar Zschocke, sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Nicht nur Landesbehörden, sondern auch Rathaus und Gemeindeverwaltung sollen barrierefrei werden. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen.“

Bei der Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr greift die Fraktion Vorschläge des Landesbehindertenbeauftragten Stephan Pöhler auf. „Behindertengerechte Ampelschaltungen und Kreuzungsbereiche, barrierefreie Bushaltestellen oder Kultureinrichtungen sind wichtig, damit sich auch Menschen mit Behinderungen sicher und gleichberechtigt bewegen können“, kritisiert der Abgeordnete. „Hier wird noch viel zu oft gespart.“

„Die Beweislast einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen soll in Zukunft nicht mehr bei den Betroffenen liegen, sondern bei den Behörden. Der Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte darf nicht pauschaliert und finanziell gedeckelt, sondern muss in einer Förderrichtlinie geregelt werden. Die schleppende und aufwendige Anpassung des Landesblindengeldes hat gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung zu starr ist und in der Praxis über viele Jahre hinweg nicht mehr angefasst wird. Auch der vorliegende Gesetzentwurf ließ fast drei Jahre auf sich warten. So eine Warteschleife wollen wir verhindern“, erläutert Zschocke weitere Forderungen des GRÜNEN Änderungsantrags.

Weitere Informationen:

GRÜNER Änderungsantrag zum ‚Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/17122) in der Fassung vom 17.06.2019

Gesetzentwurf der CDU/SPD-Koalition ‚Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/17122)

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