Gebührenentlastung für Carsharing

Zur Stadtratssitzung am 29.04.2020 wurde in Folge der Corona-Krise behandelt die Siebente Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Chemnitz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung), um das Gaststättengewerbe von den Gebühren zu entlasten. Mit einem weiteren Antrag wollten wir gemeinsam mit der SPD erreichen, dass auch für Carsharing-Unternehmen die Gebühren erlassen werden.

Es ist natürlich richtig, dass das Gaststättengewerbe in besonderem Maße von Krise betroffen ist. Daher haben wir den Gebührenverzicht natürlich unterstützt. Doch Sondernutzungsgebühren müssen nicht nur für Außengastronomie gezahlt werden. Einige weitere Branchen und Unternehmen sind betroffen. So bricht durch die aktuelle Situation auch bei den Carsharingunternehmen das Geschäft ein. Auslastungseinbußen bis zu 80 Prozent setzen diese Branche massiv unter wirtschaftlichem Druck. Deswegen beantragten wir, die Nutzungsgebühren für Carsharing-Standorte den Anbietern zu erlassen. Diese Unternehmen leisten einen großen Beitrag zur Entlastung der Städte, der Umwelt, des öffentlichen Raums, schaffen Angebote für Mobilität für Menschen ohne PKW.

Leider wurde unser Vorschlag vom Stadtrat nicht angenommen.

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