Bericht vom Ausschuss für Mobilität und Stadtentwicklung am 31. Mai 2022

Zu Beginn stand der wichtige Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Sanierungsgebiet “Zwickauer Straße” auf der Tagesordnung: In dieser Vorlage für den Stadtrat geht es um vorbereitende Untersuchungen zur Weiterentwicklung der Zwickauer Straße zwischen Kappler Drehe/Industriemuseum und Bahnstraße. Im Norden wird das Gebiet vom Kappelbach und im Süden durch die Bahnlinie begrenzt. Um die Grundlagen für die Beantragung von Städtebaufördermitteln zu schaffen, müssen städtebauliche Missstände nachgewiesen werden. Die sind im Gebiet reichlich vorhanden: Gebäude im schlechten Zustand – z.B. das ehemalige Haus Kraftwerk oder das Wanderer-Areal, schlechte Fahrbahnen, schlechter Fußwegzustand, fehlende Querungen und Barrierefreiheit. Dazu kommen eine hohe Lärmbelastung im gesamten Gebiet und Missstände beim öffentlichen Grün, bei den Gewässern sowie auch hohe Leerstände besonders im Erdgeschossbereich. Die Ziele der Neuordnungskonzeption sind Wiederherstellung identitätsstiftender städtebaulicher Strukturen, die Förderung nachhaltiger Mobilität, die Schaffung von attraktiven, erlebbaren Grün- und Freiräumen sowie die Wahrung des Gebietscharakters als Mischgebiet für Wohnen und Arbeiten.

Über die Stellungnahme der Landesdirektion habe ich länger diskutiert. Sie empfiehlt, die Schwammstadt-Prinzipien auf alle Bereiche auszudehnen. Das soll mit der Begründung abgelehnt werden, dass eine wassersensible Stadtentwicklung als vorrangiges Ziel bei jedem Bauvorhaben berücksichtigt werden soll. In der Untersuchung selbst ist es lediglich unter dem Punkt „weitere Zielstellung“ benannt.  Es macht aber nun wenig Sinn, eine wertvolle Anregung mit der Begründung abzulehnen, dass sie bereits berücksichtigt wird. Nun will die Verwaltung prüfen, ob die Stellungnahme der Landesdirektion im Teil berücksichtigte Anregungen aufgenommen werden kann.

Die Bürgerplattform Mitte-West wünscht sich u.a. öffentliche Toiletten an hochfrequentierten Grünflächen und Freizeitanlagen, ausreichend Fahrradstellplätze oder Beleuchtungssysteme mit geringer Lichtverschmutzung insb. am Kappelbach. Dies soll mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Hinweise keine städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen betreffen, sondern zu den allgemeinen Aufgaben der jeweiligen Fachämter gehören. Ich habe die Verwaltung gebeten, die Vorschläge der Bürgerplattform dann auch tatsächlich an die Fachämter weiterzugeben und gegenüber der Bürgerplattform auch darauf zu reagieren. Denn Bürgerbeteiligung, die ins Leere läuft, ist auf die Dauer frustrierend.

Dann haben wir eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan “Neefepark/Südost-Quadrant” beschlossen. Der Neefepark soll im Sinne der Stärkung der Innenstadt nicht weiter ausgebaut werden. Den falschen Satz in der Anlage „An diesem Punkt beginnt auch die Bundesstraße 169, Richtung Stollberg und Aue im Erzgebirge.“ will die Verwaltung streichen.

Erneut stand der Rechenschaftsbericht Straßenbaumpflanzungen auf der Tagesordnung, da in vergangenen Sitzungen zu wenig Zeit dafür war. Ich habe gefragt, wie viele Bäume nachgepflanzt werden müssten, um den Verlust der vergangenen Trockenphase auszugleichen. Circa 700 Bäume pro Jahr mussten in den letzten drei Jahren gefällt werden, was weit über dem sonstigen Durchschnitt der Abgänge von 500 Bäumen pro Jahr liegt. Weiterhin sind 2.500 Bäume stark gefährdet, der Handlungsbedarf daher groß.

Dann wollte ich wissen, wie der Klimawandel bei der Auswahl von geeigneten Baumarten vom Grünflächenamt berücksichtigt wird. Das Amt arbeitet aktiv im Arbeitskreis Stadtbäume bei der Gartenamtsleiterkonferenz mit. Dort findet ein intensiver Erfahrungsaustausch dazu statt. Zum Einsatz unter klimatischen Gesichtspunkten kommen in Chemnitz zum Beispiel Walnuss, Edelkastanie, bestimmte Apfel- und Birnensorten oder Baumhasel.

Stichwort Baumhasel: Ich habe das Anliegen aus der AG Stadtentwicklung aufgegriffen und wollte wissen, wie das Positionspapier der Gartenamtsleiterkonferenz zu Pollenallergien in Chemnitz berücksichtigt wird, also wie die Abwägung zwischen Naturschutz, Klimaschutz, Stadtgestaltung und Gesundheitsaspekten erfolgt. Allergene spielen dabei eher eine untergeordnete Rolle. Der Erhalt ausreichender Grünstrukturen unter den Bedingungen des Klimawandels hat klare Priorität.

Ich hatte noch viele Fragen zur Organisation von Baumpatenschaften und Baumspenden in Chemnitz. Ich habe mich aus Zeitgründen entschieden, dazu einen Beschlussantrag zu formulieren, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wird, zu Nutzung und Weiterentwicklung der Aktion „Mein Baum für Chemnitz“ ausführlich zu berichten. Wer an den Fragestellungen für diesen Antrag mitarbeiten möchte, möge sich bitte bei mir melden.

Dann gab es den angekündigten Sachstandsbericht zur Änderung im Sächsischen Straßengesetz. Konkret geht es hier um die Klärung der Öffentlichkeit von Wegen. Durch Bürger:innen, Vereine, Ortschaftsräte und Stadträt:innen wurden 115 Anträge zur Prüfung eingereicht, darunter Waldwege, Landwirtschaftswege, Zufahrten und Straßen. 72 Anträge wurden nach der Anhörung zurückgenommen – wegen fehlenden berechtigten Interesses oder weil die Wege bereits gewidmet sind, oder aber weil die Öffentlichkeit durch das Waldgesetz oder das Naturschutzgesetz bereits gegeben ist. Die Frage, warum es fast eineinhalb Jahre gedauert hat, um den Antragstellern mitzuteilen, dass sie kein berechtigtes Interesse haben, wurde wie bisher mit der problematischen Personalsituation begründet. 38 Verfahren sind noch offen oder in Anhörung. Lediglich 5 Verfahren sind abgeschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Deshalb hatten wir in der letzten Ratssitzung einen Beschluss gefasst, um mehr Zeit für die Prüfung zu gewinnen.

Der Stadtrat und die Ortschaftsräte haben hier nicht wirklich ein Mitberatungs- bzw. Mitentscheidungsrecht. Dennoch werden die Verfahren mit den betroffenen Ortschaftsräten besprochen. Ich wollte wissen, ob alle gemeldeten Wege nach den Vorgaben des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes geprüft wurden, ob diese übergeleitet und damit öffentlich sind. Denn das Urteil vom 05.05.2015 stellt klare Indizien fest, wann ein Weg übergeleitet ist. Die Antwort konnte in der Sitzung nicht gegeben werden, soll nach Rücksprache mit dem Rechtsamt aber nachgeholt werden.

Auf meine Frage, ob die Verwaltung auch jenseits der Mitteilungen aus der Bürgerschaft selbst aktiv nach übergeleiteten Wegen gesucht und das Bestandsverzeichnis entsprechend korrigiert hat, wurde ausgeführt, dass weitere 75 Straßen, Wege und Plätze seit 2016 auf Grundlage der §§ 53 und 54 des Sächsischen Straßengesetzes in das Bestandsverzeichnis der Stadt Chemnitz aufgenommen wurden.

Beim Punkt Fragen der Ausschussmitglieder habe ich ein Anliegen der Bürger:innen aus dem Flemminggebiet angesprochen. Der Planungsausschuss hatte im November 2018 den Bebauungsplan zum Wohnungsbaustandort „Nördliche Steinwiese“ reduziert. Das verbleibende Plangebiet ist noch ca. 7,3 Hektar groß. Diese Fläche zwischen dem Klinikum und dem Crimmitschauer Wald hat nun die ARCADIA Investmentgroup aus Leipzig gekauft und will dort Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften bauen. Die Frage der künftigen Erschließung dieses Wohngebietes bereitet den Anwohner:innen im Flemminggebiet Sorgen. Die Investorengruppe ist im Gespräch mit dem Stadtplanungsamt. Es wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren mit entsprechenden Fachgutachten und umfassender Bürgerbeteiligung geben. Eventuell noch in diesem Jahr werden wir dazu im Ausschuss den entsprechenden Aufstellungsbeschluss diskutieren.

Alle Dokumente und Beschlüsse der Sitzung sind hier zu finden.

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