Pressemitteilung.
Dresden. Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages hat sich heute in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf “Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes” der Fraktion DIE LINKE befasst. Dabei ging es vor allem um den Umgang mit sogenannten Schottergärten.
Volkmar Zschocke, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag und Stadtrat in Chemnitz, zu den Ergebnissen der Anhörung:
“Die Kommunen haben durch die Bauordnung bereits einige Möglichkeiten, um die Ausbreitung der sogenannten Schottergärten zu verhindern. Sie kennen die örtlichen Gegebenheiten am besten und müssen mit denvorhandenen Instrumenten der Bauaufsicht aktiv eingreifen. Wir BÜNDNISGRÜNE drängen bereits in den Stadt- und Gemeinderäten darauf, diese ökologisch fragwürdigen Schottergärten zu verhindern.”
Neben Aufklärung und Beratung über die Schädlichkeit von Schottergärten können die Kommunen weitgehende Festlegungen über die Gestaltung der unbebauten Flächen in bebauten Grundstücken treffen. Die Bauordnung sieht vor, dass unbebaute Flächen eines Grundstücks bepflanzt werden müssen und dass im Boden Wasser versickern können muss. Die Anlage von Schottergärten kann auch generell mit einer entsprechenden Satzung unterbunden werden – so wie es zum Beispiel in Chemnitz diskutiert wird.
Volkmar Zschocke beschreibt den Handlungsbedarf: “Die zunehmende Ausbreitung von Schottergärten stellt die Städte und Kommunen in Sachsen vor erhebliche Probleme. Denn Schotterflächen haben einen sehr negativen Einfluss auf das örtliche Mikroklima: Sie heizen sich stark auf und kühlende Verdunstung findet kaum statt. Damit verstärken Schottergärten die Folgen von Hitze und Trockenheit.“
“Grünstrukturen sind nicht nur für Insektenschutz und Artenvielfalt enorm wichtig, sondern verbessern auch das Mikroklima in der Stadt. Grünflächen vermindern die Aufheizung unserer Städte und schützen sie vor Überflutung, da das Regenwasser versickern und verdunsten kann. Dieser Effekt ist gerade mit Blick auf den Klimawandel für unsere Städte und Kommunen von großer Bedeutung. Doch insbesondere in neuen Eigenheimgebieten werden mittlerweile aus oft sehr fragwürdigen Kostengründen vermehrt Schottergärten angelegt. Dies steht zudem im Widerspruch zu den Vorgaben der Bauordnung.”
Der von der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion eingeladene Sachverständige, Dipl.-Phys. Wolfgang Socher, unterstrich in der Anhörung, dass ein Schottergartenverbot im Naturschutzrecht in der Praxis schwer umsetzbar wäre. Eine weitere Aufsplittung der Regelungen auf mehrere Behörden, wie Baubehörde und Naturschutzbehörde, sei nicht sinnvoll. Die Naturschutzbehörde sei bei Bauvorhaben oft nicht einbezogen. Es sei nicht zu erwarten, dass ein Verbot im Naturschutzgesetz maßgeblich in der Lage wäre, Schottergärten zu verhindern. Anstelle dessen könne Beratung und Aufklärung dafür sorgen, den Bauherrinnen und Bauherren die Auswirkungen von Schottergärten bewusst zu machen. Der Sachverständige regte darüber hinaus eine Klarstellung in Bezug auf Freiflächen in der sächsischen Bauordnung an.
Den Chemnitzer Antragsentwurf gibt es hier.