Warum die Ratsentscheidung gegen den Zentralen Omnibusbahnhof Chemnitz um Jahre zurückwerfen kann

Ich wurde in den vergangenen Tagen häufig gefragt, warum ich die Entscheidung des Stadtrates vom 31.3.2021 gegen die Verlagerung des Zentralen Busbahnhofes als so folgenschwer für die Entwicklung des Innenstadtcampus, der Belebung der Innenstadt und des Brühls betrachte. Ich habe daher die Geschichte der bisherigen Planungen, Vereinbarungen und die möglichen Folgen hier noch einmal zusammengestellt:

Das Entwicklungskonzept für den Innenstadtcampus stammt aus dem Jahr 2010 und somit noch aus der Zeit von Baubürgermeisterin Wesseler. Grundlage aller seitdem darauf aufbauenden Planungen war die Überlegung, die verkehrliche Abwicklung der Regionalbusse und die Lage des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) zu überdenken. Es war von Anfang an – ohne Widerspruch aus dem Stadtrat – vorgesehen, den ZOB zum Hauptbahnhof zu verlagern. Mit der Entscheidung des Stadtrates vom 31.3.2021 gegen die Verlagerung des ZOB werden 10 Jahre Stadtplanung und alle zwischenzeitlich geschaffenen Fakten in Frage gestellt.

So stellte der Stadtrat im Jahr 2017 den Bebauungsplan 96/23 Schillerplatz/Aktienspinnerei auf. Im Zuge dieses Beschlusses stimmten die Rät*innen mit großer Mehrheit für die Verlagerung des Busbahnhofes in den Bereich des Bahnhofvorplatzes / Bahnhofstraße. Denn diese Standortentscheidung ist essentiell zur Erreichung der Planungsziele des B-Planes. Mit Verlassen dieser Beschlusslage stellt der Stadtrat den gefassten B-Plan in Gänze in Frage. Die Aufstellung eines neuen B-Planes erfordert mehrere Jahre.

Der Wettbewerb für die Sanierung der Aktienspinnerei zur Uni-Bibliothek inkl. Baufelder auf den Flächen des jetzigen ZOB am Schillerplatz fand schon 2013 statt. Seit 2015 wurde die Sanierung der Aktienspinnerei konkret geplant und ist inzwischen abgeschlossen. Für die daran anschließende Gestaltung des Areals am Schillerplatz sollte 2021 die Entwurfsplanung erfolgen, damit Ausführungsplanung und Ausschreibung zügig erfolgen können. Damit hätte eine Realisierung im Jahr 2024 rechtzeitig vor dem Kulturhauptstadtjahr sichergestellt werden können. Da nunmehr die Verlagerung des Busbahnhofs auf den Vorplatz des Hauptbahnhofes nicht wie geplant stattfindet, kann die Fläche vor dem Haupteingang der Aktienspinnerei nicht entwickelt werden. Eine multifunktionale Belebung des Areals bleibt für weitere Jahre aus. Die Investition des Freistaates in Höhe von 53 Millionen Euro in die Sanierung der Aktienspinnerei wird massiv entwertet. Und die Bibliothek bleibt von der künftigen städtebaulichen Achse zum Stadtzentrum abgeschnitten.

Variantenuntersuchung zur Verlagerung des Busbahnhofs

Zur Verlagerung des Busbahnhofs fand eine Variantenuntersuchung statt. Diese und die Entscheidung zur möglichen Vorzugsvariante wurde mit den potentiellen Nutzer*innen (RVE, CVAG, DB AG, weitere regionale Busunternehmen, Fernbusunternehmen) gemeinsam erarbeitet. Die Vorzugsvariante sieht im Bereich der Dresdner Straße die Einordnung eines Fernbusterminals und auf dem Bahnhofsvorplatz den neuen Busbahnhof für Regional- und Stadtverkehr einschließlich der Verknüpfung zum Chemnitzer Modell vor. Zur Umsetzung des Fernbusterminals wurden bereits Aufträge vergeben. Für den ZOB am Hauptbahnhof war für 2021 ein Antrag für eine Förderung über Bundesmittel avisiert, so dass 2021 Baubeschluss und Ausführungsplanung hätten erfolgen können, um rechtzeitig vor dem Kulturhauptstadtjahr die Baumaßnahmen abzuschließen. All das muss jetzt zurück auf Null und in langwierigen Beteiligungsverfahren erneut abgestimmt werden.

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig hatte wegen der zeitlichen Brisanz das gesamte Thema zwischenzeitlich sogar zur Chefinnensache gemacht und mit dem sächsischen Ministerpräsidenten eine Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung des Standortes getroffen. Darin wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass das Gelände des ZOB nach einer vollständigen Verlagerung durch den Freistaat angekauft und entwickelt werden soll. Zieltermin für den Ankauf war das Jahr 2021. Kaum ist Frau Ludwig nicht mehr im Amt, wird diese Vereinbarung von Chemnitz defacto einseitig aufgekündigt. Welche Folgen dies für die weiteren Zusagen des Freistaates im Rahmen dieser Vereinbarung hat, ist derzeit völlig offen.

Kontext: Europäische Kulturhauptstadt 2025

In der Bewerbung der Stadt zur Europäischen Kulturhauptstadt ist die Entwicklung des Kulturquartiers, das die Innenstadt mit dem Stadtteil Brühl verbindet, ein zentraler Baustein. Hierfür sind Infrastrukturinvestitionen von 2 Millionen Euro vorgesehen und die entsprechende Förderung durch den Freistaat zugesichert. Durch die nunmehr blockierte Verlagerung des ZOB wird dieser Prozess empfindlich gestört und eine Umsetzung bis 2025 erscheint unrealistisch. Der finanzielle Schaden dieser Verzögerung ist in Gänze noch gar nicht absehbar.

Alles hängt miteinanderzusammen und das Kippen eines einzelnen Bausteins kann dazu führen, dass die anderen Planungen nicht wie vorgesehen und vereinbart vorangetrieben werden. Die Dominoeffekte der Entscheidung vom 31.3.2021 können noch gar nicht abschließend eingeschätzt werden. Auf jeden Fall wird millionenschwere Unterstützung von Bund und Land auf dem Weg zur Kulturhauptstadt riskiert – wegen knapp 650 Tausend Euro, die – obwohl eine andere Finanzierungsmöglichkeit von uns vorgeschlagen wurde – für Schulhofsanierungen und Bücherbus eingesetzt wurden …

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