Unterhaltsvorschussgesetz − Das Gesetz birgt viel Anlass für Kritik. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

ich werde mich an ihrem Debattentitel entlanghangeln: 1. „Kinder stärken“

Unstrittig ist, Armut grenzt Kinder im Alltag aus. Überdurchschnittlich häufig sind davon Kinder alleinerziehender Eltern betroffen, insbesondere wenn sich ein Elternteil nicht oder nur unzureichend am Unterhalt beteiligt. Der staatliche Unterhaltsvorschuss soll nun zukünftig für eine unbegrenzte Dauer und bis zur Volljährigkeit der Kinder gezahlt werden. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Armutsvermeidung.

Trotzdem hat die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes einen Haken:
Bei Kindern ab 12 Jahre soll es nämlich nur dann einen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss geben, wenn das Kind nicht auf Hartz IV angewiesen ist. Hier werden Alleinerziehende doppelt benachteiligt. Oft sind sie nicht selbst verantwortlich für ihre Armut. Sie finden nur schwer einen Job, der Familie und Beruf ermöglicht sowie dann auch noch ausreichend Geld für ein gutes Leben bringt.

Wenn man sich die Zahlen in Sachsen anschaut, dann zeigt sich die Dramatik: Alleinerziehende sind überproportional oft von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Die Zahlen sind seit 2008 alarmierend hoch: reichlich 40 Prozent aller arbeitslosen alleinerziehenden Frauen sind Langzeitarbeitslose. Bei den arbeitslosen alleinerziehenden Männern liegt der Anteil mit 45 Prozent noch höher.
Diesen Arbeitslosen mit Kindern über 12 Jahren wird in Zukunft der Unterhalt angerechnet. Das verschärft ihre Armut, statt ihnen aus dieser Lebenssituation heraus zu helfen.

Also: Der Titel „Kinder stärken“ sagt nur die halbe Wahrheit.

2. „Kommunen entlasten“ sagen Sie als nächstes:

Wie von uns Grünen schon lange gefordert, übernimmt der Bund nun einen höheren Anteil an den Kosten. Angeblich will der Bund seinen Anteil an den Mehrausgaben nun auf 40 Prozent erhöhen. Die Finanzierungsdetails sind noch nicht klar. Den Rest müssen die Länder tragen, Sachsen beteiligt sich bis jetzt zu einem Drittel an den Kosten, ein Teil davon wird den Kommunen aufgebürdet. Außerdem sind sie für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Sie müssen auch das Personal stellen. Das Ganze ist für die Kommunen zunächst eine deutliche Mehrbelastung!
Sachsen hat nun im Doppelhaushalt 2017/18 zwar mehr Mittel bereitgestellt, um die Kostensteigerung durch die Reform abzufedern. Eine zusätzliche finanzielle Entlastung der Kommunen ist damit aber nicht erreicht.
Ich weiß also jetzt nicht so recht, was der Debattentitel soll. Denn unterm Strich kann ich eine Entlastung der Kommunen in Sachsen noch nicht erkennen.

3. „Unterhaltsschuldner heranziehen“

Hier habe ich mich zunächst gefreut, dass die Koalition nicht den Begriff „Rabenväter“ von Alexander Krauß verwendet. Aber in der Haushaltsdebatte habe ich ja gelernt, dass die SPD-Fraktion durchaus auf Distanz zu den stigmatisierenden Schimpfwörtern von Herrn Krauß gehen kann und bin doch beruhigt, dass Sie sich am Ende für den Begriff Unterhaltsschuldner entschieden haben.
Die wollen Sie nun stärker heranziehen. Ich hatte auf den hohen Anteil alleinerziehender Familien, die von Arbeitslosengeld II abhängig sind, hingewiesen. Diesen Familien stecken oft jahrelang im Leistungsbezug fest.

Der Unterhaltsvorschuss soll aber keine reine Sozialleistung, sondern eine familienpolitische Leistung für Kinder von Alleinerziehenden sein. Sie bekommen den Unterhaltsvorschuss also zunächst nicht, weil sie arm sind, sondern weil der andere Elternteil nicht zahlt. Dieser Anspruch wird allerdings durch die Abschaffung der Vorrangigkeit ab dem 12. Lebensjahr des Kindes aufgelöst.

Wenn viele Alleinerziehende, die Hartz IV-Leistungen beziehen, ihre Leistungen nun auch für ihre Kinder vollständig vom Jobcenter erhalten, erspart das zwar Bürokratie, verändert aber die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückforderung des Unterhaltes. Säumige Unterhaltszahlende werden damit noch stärker als bisher aus ihrer Verantwortung genommen. Rückforderungen sind zwar auch im SGB II möglich, aber deutlich schwieriger.

4. „Das neue Unterhaltsvorschussgesetz konsequent umsetzen“, sagen Sie.

Soweit ist es ja noch nicht. Um die Finanzierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wurde lange gestritten und jetzt gibt es offenbar eine Einigung. Allerdings tritt das neue Gesetz ja erst in einem halben Jahr in Kraft.
Alleinerziehende haben aber mit sehr vielen Herausforderungen zu kämpfen. Der Unterhaltsvorschuss ist nur eine davon! Doch die Reform wird die Situation vieler bisher nicht berücksichtigter Kinder und Alleinerziehender deutlich verbessern. Davon bin ich überzeugt. „Konsequent umgesetzt“, wie Sie behaupten, wird da noch nichts. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Rede zur Aktuelle Debatte auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion: ‚Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum Thema: „Kinder stärken, Kommunen entlasten, Unterhaltsschuldner heranziehen – Das neue Unterhaltsvorschussgesetz konsequent umsetzen‘ zur 49. Sitzung des Sächsischen Landtags, 02. Februar, TOP 1.

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