Unterhaltsvorschuss: Regieren heißt Handeln, nicht nur Prüfen.

 

Rede zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD: “Verbesserung der Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss” (Drs. 6/10453) zur 58. Sitzung des Sächsischen Landtags am 30. August, TOP 6.

 
– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

gegen einen Berichts- und Prüfantrag ist sicher nichts einzuwenden, doch er kann eben nicht über fehlendes, dringend notwendiges Handeln hinwegtäuschen.

Bereits im Februar führte die Koalition hier eine Scheindebatte: In einer aktuellen Stunde haben Sie angekündigt, Kinder zu stärken, Kommunen zu entlasten und Unterhaltsschuldner heranzuziehen. Sie versprachen, das neue Unterhaltsvorschussgesetz konsequent umzusetzen. Passiert ist seitdem auf Landesebene nichts. Im Doppelhaushalt stehen zwar mehr Mittel bereit, um die Kostensteigerung durch die Reform abzufedern. Eine finanzielle Entlastung der Kommunen ist aber nicht in Sicht.

Das Ziel des Koalitionsantrags stößt hier im Landtag sicher fraktionsübergreifend auf Einigkeit: Natürlich müssen zahlungsfähige Unterhaltsschuldner in die Pflicht genommen werden! Beide Elternteile tragen Verantwortung. Diese endet nicht nach einer Trennung. Nur im Notfall sollte der Staat die Familie mit einem Unterhaltsvorschuss unterstützen.

Die Realität sieht jedoch anders aus. Nur bei knapp einem Viertel der Unterhaltsschuldner gelingt es dem Staat, das vorgestreckte Geld zurückzuholen. In Sachsen entsprach die Rückholquote 2014 dem Bundesdurchschnitt mit 23 Prozent. Bayern und Baden-Württemberg zeigen, dass es besser geht: mit 36 und 32 Prozent.

Im Antragspunkt I. werden Fragen zur Verwaltungspraxis gestellt. Natürlich können Sie statt Kleiner Anfragen auch einen Antrag stellen. Sie können danach fragen, was die Kommunen tun oder nicht tun, um die Rückholquote zu verbessern. Diese Fragen sind legitim, sie lenken aber von der Verantwortung der Staatsregierung ab. Warum fragen Sie nicht, inwiefern das Land die Kommunen bereits unterstützt und welche zusätzliche Unterstützung folgen wird? Die entscheidende Frage – nämlich die nach der Personalausstattung in den Unterhaltsvorschussstellen – greift deutlich zu kurz. Im Punkt f) wäre danach zu fragen, wie viel zusätzliches Personal benötigt wird, um das Bundesgesetz im vollen Umfang ausführen zu können.

Ein Beispiel: Die Landeshauptstadt Dresden hat einen Personalbedarf von 22 Vollzeitstellen ausgemacht. Das zusätzliche Personal braucht zudem Räume und Arbeitsmittel. Die Umsetzung des Bundesgesetzes kostet Dresden für 2017 und 2018 rund 850.000 Euro mehr. Inwiefern sich der Freistaat an diesen zusätzlichen Verwaltungskosten beteiligt, ist völlig offen. Die kommunalen Spitzenverbände verhandeln mit dem Land noch immer darüber, obwohl viele Eltern seit dem 1. Juli einen Anspruch auf zusätzliches Geld haben und eine gute Beratung bei der Antragstellung im Jugendamt erwarten können.

Herr Krauß, wenn Sie in der Sache wirklich eine Verbesserung bewirken wollen, dann sollten Sie darauf drängen, dass der Freistaat die Kommunen bei den neuen Aufgaben unterstützt, indem der Mehrbelastungsausgleich erhöht wird. Sie sollten die Staatsregierung auffordern, das Sächsische Ausführungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz zügig anzupassen, damit die Kommunen nicht auf sich allein gestellt bleiben.
Regieren heißt Handeln, nicht nur Prüfen.

Vom Landesjugendamt erwarten Sie allerdings Handeln. Dieses Amt soll die fachliche Unterstützung für die Unterhaltsvorschussstellen sicherzustellen. Da würde ich gern mal wissen, ob die Kolleginnen und Kollegen dort schon von Ihrem Glück wissen? Wer soll denn das dort machen? Gerade in diesem Amt wurde in den letzten Jahren besonders viel Personal abgebaut.

Ja, die Fehlerquellen der Verwaltung beim Zurückholen des Unterhalts müssen analysiert und abgebaut werden. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat aufgezeigt, wie das gelingen kann. Im Begründungstext beziehen sie sich auf diese Studie.
Der Prüfauftrag unter III. greift einen Vorschlag der GRÜNEN auf. Wir wollen nicht mehr die Jugendämter für das Eintreiben des Geldes in die Pflicht nehmen, sondern die Finanzämter. Die haben einen Überblick über die Einkünfte der Unterhaltspflichtigen und können notfalls das Geld für den Unterhalt der Kinder direkt einziehen.

Also, bitte nicht nur prüfen, sondern auch machen und die Ressourcen bereitstellen.
Sonst bleibt der Antrag nur heiße Luft.

Nach oben
Skip to content