Ungleichbehandlung beenden: Hilfen auch für Heimkinder, die zwischen 1949 und 1990 in Behindertenhilfe und Jugendpsychiatrie Unrecht erfahren haben

Der Bundestag hatte im Mai eine Petition an alle Länder überwiesen, in der es darum ging, Kindern und Jugendlichen, die in der DDR-Zeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren hatten, eine Entschädigung zu gewähren. Der Auftrag des Bundestags lautete konkret, dass in den fachlich zuständigen Ausschüssen ein Beschluss gefasst werden solle, in welcher Form Betroffene, unterstützt werden können. Bis zum 30. Juni muss das Sozialministerium nun eine Stellungnahme abgeben. Darauffolgend wird der Sozialausschuss eine Beschlussempfehlung verfassen, die auch die Grundlage für eine Abstimmung im Petitionsausschuss bildet.

Volkmar Zschocke, Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu: “Im Bundestag sind bereits mehrere Petitionen eingegangen, in denen Betroffene zu Recht eine Rehabilitierung fordern. Ihr Leid wurde bis heute nicht öffentlich anerkannt. Sie wurden bei der Einrichtung des Heimkinderfonds schlichtweg vergessen. Diese Ungleichbehandlung muss schnell beendet werden. Sachsen darf sich dabei nicht aus der Verantwortung stehlen.”

“Das Thema ist nicht neu. Bund und Länder beraten seit 2013, wie den Betroffenen geholfen werden kann. Bisher ohne Lösung im Sinne dieser Betroffenengruppe. Eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene, an der auch Sachsen beteiligt ist, hat festgestellt, dass die Regelsysteme Rentenversicherung und Opferentschädigungsgesetz nicht geeignet sind. Das bestätigt die Staatsregierung in einer kleinen Anfrage unserer Fraktion. Wenn dem so ist, muss Sachsen sich dafür einsetzten, dass auch diese Opfergruppe Zugang zu einem Hilfsfonds erhält”, sagt Zschocke.

Der Bund ist bereit, einen solchen Hilfsfonds mitzufinanzieren. In der Diskussion ist auch eine finanzielle Beteiligung der Kirchen, in deren Verantwortung zu DDR-Zeiten viele Einrichtungen für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche lagen.

Kleine Anfrage: Entschädigung für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 (Drs 6/1385)

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