Umweltausschuss diskutiert in öffentlicher Sitzung zum Windpark Euba

Die Verweigerung eines städtischen Grundstückes für den Windpark Euba ist ein strategischer Fehler, der mit Einsicht und gutem Willen immer noch geheilt werden kann.

Heute wurden in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit die Planungen für den Windpark Euba vorgestellt. Konkret geht es um drei Anlagen in einem künftigen Vorranggebiet für Windkraft in über 1000 Meter Abstand zur nächsten Siedlung. Carina Kühnel vom Umweltamt erläuterte das Verfahren. Darin werden die bestehenden Konflikte mit Umwelt, Naturschutz und Anliegern abgewogen und rechtskonform aufgelöst – auch wenn dies nicht zur hundertprozentigen Zufriedenheit aller Seiten führen kann. Sind alle Vorgaben erfüllt, wird die Stadt Chemnitz das Vorhaben genehmigen, denn darauf hat der Vorhabenträger einen Rechtsanspruch. Bei allen Infrastrukturvorhaben wie beispielsweise neuen Gewerbegebieten, Straßenbauvorhaben oder Anlagen zur Energieerzeugung werden Konflikte oder unterschiedliche Interessen in rechtsstaatlichen Verfahren ausgeglichen. Geschieht dies nicht korrekt, sind die Genehmigungen angreifbar.

Erstaunlich beim Windpark Euba ist jedoch das Verhalten der Verwaltungsspitze. Bevor es überhaupt zur Einreichung und Prüfung eines Antrages gekommen ist, verweigert sie die Verpachtung eines städtischen Grundstückes im Bereich des künftigen Windparks. Dies führt dazu, dass eine der geplanten Windkraftanlagen dem gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren entzogen wird. Als Begründung wird nicht etwa die beabsichtigte Inanspruchnahme des Grundstückes für einen anderen Zweck angegeben, sondern: “Da das Vorhaben auf erhebliche Bedenken innerhalb der Bevölkerung der Ortschaft Euba sowie des Ortschaftsrates stößt, wurde durch die Bürgermeister und den Oberbürgermeister gemeinsam entschieden, die angefragte Fläche nicht zu verpachten.”

Faktisch bedeutet dies, dass die für die Genehmigung zuständige Stadtverwaltung an drei gleiche Anlagen komplett unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Während bei zwei Anlagen die Bedenken der Bevölkerung rechtskonform in einem Verfahren abgewogen werden, wird die dritte Anlage wegen derselben Bedenken von vornherein verunmöglicht.

Hinzu kommt eine völlig neue Maßgabe der Verwaltungsspitze, die bisher bei keinem anderen Infrastrukturvorhaben zur “wesentlichen Voraussetzung” gemacht wurde, nämlich “eine möglichst konfliktfreie Umsetzung”. Beispielsweise bei dem von der Stadt vorangetriebenen Weiterbau des Südverbundes in unmittelbarer Nähe von Euba existiert eine solche Maßgabe nicht, obwohl die Eingriffe in Natur und Landschaft und die Beeinträchtigungen für Euba in Bezug auf Emissionen voraussichtlich wesentlich höher sein werden, als durch die Windräder. Würde diese neue Maßgabe jetzt überall gelten, reichte lauter Protest, um jedes Infrastrukturvorhaben zu verhindern, bevor es überhaupt geprüft werden könnte. Die Bereitstellung kommunaler Flächen für den dringend notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien würde in eine schwer lösbare Blockade geraten.

Mit dem Grundsatz der Einheitlichkeit und Gleichförmigkeit des Verwaltungshandelns hat diese Entscheidung nichts zu tun. Sie wird sich auch kommunalpolitisch nicht auszahlen, denn sie verhindert ja nicht die befürchtete Belastung, wenn die beiden anderen Anlagen genehmigt werden (müssen). Zudem entgehen der Stadt in den nächsten Jahrzehnten Millionen Einnahmen aus Steuern, Verpachtung und Ertragsbeteiligung, aus denen ein gewisser Ausgleich der Belastungen vor Ort finanziert werden könnte. Fazit: Die Verweigerung eines städtischen Grundstückes für den Windpark Euba ist ein strategischer Fehler, der mit Einsicht und gutem Willen immer noch geheilt werden kann – zum Wohle von Stadt und Ortschaft.

In der selben Sitzung wurde der Beschluss über die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1.000m im Rahmen des Repowerings einer Windkraftanlage in Wittgensdorf bestätigt. Der Ortschaftsrat hatte zugestimmt, obwohl der Abstand zwischen der nächsten Wohnbebauung und der neuen Windkraftanlage nur ca. 590 m beträgt. Der Unterschied: Die Wittgensdorfer leben schon geraume Zeit mit der Anlage. Die Akzeptanz ist in Bereichen mit Windkraftanlagen häufig höher als in Bereichen, wo es noch keine Anlagen gibt.

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