Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen erfüllt die berechtigten Erwartungen behinderter Menschen nicht

Am Montag, den 26.02., fand im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurfes der Staatsregierung ‘Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen’ statt. Mit diesem Landesgesetz soll das Bundesteilhabegesetz im Freistaat Sachsen umgesetzt werden.

“Während behinderte Menschen große Hoffnungen in die mit dem Bundesteilhabegesetz verbundenen Änderungen bei der Leistungsgewährung und -erbringung verbunden haben, investiert Sachsens Staatsregierung alles in den Erhalt des bisherigen Systems”, kritisiert Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf. “Die Lebens- und Teilhabesituation behinderter Menschen wird sich durch den Gesetzentwurf nicht ändern. Dem mit dem Bundesteilhabegesetz verfolgten Ziel, behinderten Menschen die Unterstützungsleistungen zu gewähren, die sich am tatsächlichen persönlichen Bedarf orientiert und Hürden bei der Beantragung und Bewilligung abzubauen, wird der der Entwurf nicht gerecht. Das bestätigten vor allem die zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen, die selbst solche Leistungen in Anspruch nehmen.”

Annett Heinich, Inklusionsbotschafterin, wies darauf hin, dass die mit dem Bundesteilhabegesetz verbundenen Erwartungen behinderter Menschen durch das sächsische Umsetzungsgesetz nicht erfüllt werden. Vor allem Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf mussten häufig erst den Klageweg beschreiten, bevor sie die Leistungen erhielten, die sie tatsächlich benötigten. Daran wird sich wohl auch zukünftig nichts ändern.

Auch Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen bescheinigte dem Gesetzentwurf die unzureichende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Das vorgelegte Gesetz führe zwar nicht zu Verschlechterungen. Verbesserungen würden damit jedoch nicht einhergehen. Die Anbindung der geplanten Clearingstelle an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), bezeichnete Frehe als absurd.

Leistungserbringer wie Beate Kursitza-Graf von der Lebenshilfe e.V. und Kerstin Jahn und Gudrun Braun als Vertreterinnen der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände fragten nach der Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber dem KSV. Schließlich werde diesem  per Gesetz weitreichende Aufgaben zur Unterstützung behinderter Menschen zugewiesen. Eine Regelung dazu lässt sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht finden. Auch Roland Frickenhaus vom Landesverband Sachsen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes verwies darauf, dass dem KSV eine starke Kontrollinstanz gegenübergestellt werden müsse und sah dabei das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in der Pflicht.

Demgegenüber lobten die alten, die zugleich die neuen Träger der Eingliederungshilfe sind, das Gesetzesvorhaben. Andre Jacob, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages e.V. rühmte sich tatsächlich damit, dass der Freistaat Sachsen im Vergleich zu den übrigen Bundesländern die geringsten Kosten für Menschen mit Behinderungen aufweist. Sachsen stehe im Benchmark ganz oben. Ähnlich argumentierte Peer Schuster, Referent beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag e.V.

“Diese Gemengelage lässt mich leider nicht auf Verbesserungen für behinderte Menschen hoffen”, erklärt dazu Volkmar Zschocke. “Vor allem deshalb nicht, weil die Staatsregierung wieder einmal alles laufen lässt. Die ihr mit dem Bundesteilhabegesetz zugewiesene Steuerungs- und Koordinierungsaufgabe überträgt sie einfach dem KSV, anstatt selbst Verantwortung zu übernehmen. Behinderte Menschen sollten dieser Staatsregierung mehr wert sein”

 

Gesetzentwurf der Staatsregierung ‘Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen’ (Drs 6/12419)

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