Tierschutz – GRÜNER Antrag: Anhörung unterstreicht den Bedarf eines/einer Tierschutzbeauftragten in Sachsen

 

Zur heutigen Anhörung des Antrages ‘Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten für den Freistaat Sachsen’ (Drs. 6/4177) der GRÜNEN-Landtagsfraktion in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz erklärt Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und tierschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion:

“Wir brauchen in Sachsen einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten oder eine hauptamtliche Tierschutzbeauftragte. Die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass Tierschutzbeauftragte politische Entscheidungen für mehr Tierschutz beschleunigen können. Außerdem würde die Person der Verwaltung als Experte mit Rat und Tat zur Seite stehen und die Arbeit des ehrenamtlichen Tierschutzbeirates unterstützen.”

“Die von uns eingeladene Expertin, Frau Ariane Désirée Kari, ist Mitarbeiterin der Landesbeauftragten für Tierschutz in Baden-Württemberg. In ihrem Vortrag machte sie deutlich, dass Bedarf und Nachfrage an fachlicher Beratung, Unterstützung und Konfliktlösung im Tierschutzbereich steigt. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die tierschutzrechtliche Weiterbildung für die Amtstierärzte oder den Polizeivollzugsdienst durch die Landesbeauftragte.”

“Herr Peter Simon vom Landestierschutzverband unterstrich die Notwendigkeit der Einsetzung eines bzw. einer sächsischen Tierschutzbeauftragten vor dem Hintergrund steigender tierschutzrelevanter Handlungsbedarfe im Freistaat.”

“Ich hoffe, die Koalition schließt sich unserem Antrag an und lässt bisherigen Lippenbekenntnissen zum Tierschutz endlich Taten folgen. Der Tierschutz ist zwar als Staatsziel im Grundgesetz verankert, doch sowohl auf der rechtlichen Ebene als auch bei der praktischen Umsetzung gibt es – vor allem bei der Tierhaltung – zahlreiche Missstände und Schwachstellen.”

 

Antrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) ‘Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten für den Freistaat Sachsen’ (Drs. 6/4177)

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