Pressemitteilung
Dresden. Die Koalitionsfraktionen aus CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in den letzten Tagen abschließend zum weiteren Umgang mit dem Abgeordnetengesetz beraten. Dabei wurde noch einmal festgehalten, dass es im Mai-Plenum beschlossen werden soll.
Die Koalitionsfraktionen haben sich aufgrund der fortdauernden Pandemie nunmehr darauf verständigt, dem Landtag vorzuschlagen, die geplante Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auf den 1. April 2022 zu verschieben und somit auch für das Jahr 2021 eine Nullrunde bei den Abgeordnetenbezügen einzulegen.
Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sören Voigt: „Den Bürgern in Sachsen wurde und wird durch die Pandemie auch in finanzieller Weise sehr viel abverlangt. Es war das richtige Zeichen, dass wir die geplante Novellierung des Sächsischen Abgeordnetengesetzes seit der letzten Landtagswahl ausgesetzt haben. Aus dieser Überzeugung heraus verlängern wir die Nullrunden der Diäten deshalb ein weiteres Mal bis April 2022.“
Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Valentin Lippmann: „Wir haben als Koalition schon im letzten Jahr deutlich gemacht, dass wir bei der Anpassung der Abgeordnetenbezüge die Entwicklung der Coronapandemie stets im Blick behalten werden. Es ist angemessen und vernünftig, dem Landtag auch für 2021 eine Nullrunde vorzuschlagen. Die letzten Monate haben gleichwohl noch einmal verdeutlicht, wie wichtig ein starkes und sachgerecht ausgestattetes Parlament gerade in Krisenzeiten ist. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, die Zahl der Mitarbeitenden für die Abgeordneten wie geplant zu erhöhen.“
Hierzu erklärt die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel: „Mit dem Wechsel zum Nominallohnindex folgen wir dem Beispiel des Bundestages. Dort führt der Index in diesem Jahr zu einem pandemiebedingten Sinken der Abgeordnetenentschädigung.“
Mit der Beschlussfassung kommt die Koalition der gesetzlichen Pflicht zur Beschlussfassung über die Entschädigung nach, wenn auch coronabedingt um ein Jahr verspätet. Die Koalitionsfraktionen sind davon überzeugt, dass mit dem Gesetz einerseits wichtige Regelungen für alle Mitglieder des Sächsischen Landtags geschaffen werden. Andererseits zeigt der erneute Gehaltsverzicht, dass sich die Parlamentarier der Situation in unserem Land sehr wohl bewusst sind und sie verantwortungsvoll handeln.
Anmerkung
Die übrigen neuen Regelungen des Gesetzentwurfes, so beispielsweise die Neufassung der Transparenzregeln, die Erhöhung der Mitarbeiterbudgets, die Abschaffung des abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestandseintrittes oder der mit Blick auf die erhöhten Sicherheitsanforderungen vorgesehene Aufwuchs der einmaligen Ausstattungspauschale treten wie geplant unmittelbar in Kraft.