Andere Anordnung beim Sichtschutz sinnvoll
Zur Baugenehmigung zum geplanten Solarpark in Chemnitz/Glösa gibt es viele Fragen und Diskussionen. Eine Bürgerinitiative versucht, die Solaranlagen zu verhindern. Aus diesem Grund habe ich die Stadtverwaltung zu den konkreten Inhalten der Baugenehmigung befragt.
Die Antwort der Stadtverwaltung macht deutlich: Der geplanten Solarpark wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimafreundlicheren Energiezukunft. Die Anlage mit einer Spitzenleistung von rund 25,6 Megawatt soll jährlich bis zu 25 Gigawattstunden erneuerbaren Strom erzeugen. Damit können mehrere tausend Haushalte mit sauberer Energie versorgt werden. Gleichzeitig trägt das Projekt erheblich zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei – rund 9.100 Tonnen CO₂ pro Jahr werden eingespart.
Dieser Solarpark würde somit einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzprogramms der Stadt und zur Versorgung von Chemnitz mit lokal produziertem, erneuerbarem Strom leisten.
Die Antwort der Stadtverwaltung geht auch auf die konkreten Bedenken der Bürgerinitiative ein:
- Nachhaltige Planung: Einsatz blendarmer Module, ökologische Begleitmaßnahmen und gezielte Kompensation zum Schutz von Natur und Artenvielfalt.
- Boden- und Wasserschutz: Strenge Auflagen sichern eine bodenschonende Bauweise, Regenwasser wird auf den Flächen gehalten.
- Lärmarme Technik: Transformatoren mit schallreduzierter Bauweise sorgen für minimale Belastungen der Umgebung.
- Grüne Einbindung: Hecken, Grünstreifen und standortgerechte Bepflanzung schaffen Sichtschutz und ökologische Aufwertung.
Sinnvoll aus meiner Sicht wäre eine andere Anordnung beim Sichtschutz: Die geplante Hecke könnte vor dem Zaun der Anlage gepflanzt werden.
Darüber hinaus kann das Projekt die lokale Wertschöpfung stärken: Mit der Inbetriebnahme können langfristig Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Chemnitz erwartet werden.
Wünschenswert aus meiner Sicht wäre zudem eine freiwillige Beteiligung der Stadt an den Erträgen der Anlage. Ein verpflichtende Ertragsbeteiligung ist vermutlich nicht möglich, da die Baugenehmigung vor dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz erteilt wurde. Diese sächische Gesetz sieht für ab dem 01.01.2025 genehmigte Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mindestens 1 MW eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinde vor. Die Anlage in Glösa wurde aber bereits am 18.06.2024 genehmigt.
Foto: Das Bild zeigt das Feld, auf dem der Solarpark Glösa entstehen soll.