Zur heutigen Pressekonferenz der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände zur Finanzierung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Sachsen erklärt Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Finanzierung der Beratungsangebote für schwangere Frauen in Sachsen ist auf Kante genäht. Die Staatsregierung reizt ihren gesetzlichen Spielraum voll aus und verpflichtet alle Beratungsstellen, einen Eigenanteil von 20 Prozent zu erwirtschaften. Das ist kaum leistbar, weil Frauen diese Beratungsleistung nur kurze Zeit in der Schwangerschaft oder in einer akuten Krisensituation nutzen. Die Bereitschaft zu spenden, bleibt daher gering, weitere Einnahmen zu erzielen, ist nicht möglich. Darauf weisen die Beratungsstellen seit Jahren hin. Überdenkt die Staatsregierung ihre Haltung nicht, müssen die Beratungsstellen weiterhin an den Personalkosten und den Sachkosten für Weiterbildung und Supervision sparen, um die notwendigen Gelder aufzubringen.“
„Hier offenbart sich eine typische Sparmethode der Staatsregierung im Sozialbereich. Obwohl es sich bei dieser Leistung um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, wird den Trägern der maximale Eigenanteil abgerungen. Daran hat sich auch nach der Überarbeitung der zugrundeliegenden Förderrichtlinie im letzten Jahr nichts geändert. Andere Bundesländer sind vorbildlicher. So übernimmt das Land Thüringen die Personalkosten zur Beratung von Schwangeren und ihren Familien zu 100 Prozent und die Sachkosten zu 80 Prozent.“
„Dazu kommt, dass im Haushaltsjahr 2015 die Förderrichtlinie von der sächsischen Staatsregierung so spät angepasst wurde, dass die vom Landtag verabschiedete Erhöhung der Haushaltsmittel im Jahr 2015 nicht ausgezahlt wurde. Das ist für uns ein inakzeptables Vorgehen.“
„Frauen haben ein Recht auf eine gute Beratung für sich und ihr Kind von Anfang an. Dabei geht es um weit mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Konfliktberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Die meisten Frauen suchen eine Beratung, weil Sie Fragen zu ihrer Schwangerschaft, familienpolitischen Leistungen oder zur Familienplanung haben. Diese Unterstützung darf nicht auf das Spiel gesetzt werden, denn der Bedarf ist vielseitig. Etwa bei der Beratung von Flüchtlingsfamilien, der Unterstützung von Alleinerziehenden oder der Betreuung von Crystal konsumierenden Frauen. Hinzu kommen neue Aufgaben, wie die Begleitung von Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entschieden haben.“
„Unsere Fraktion wird sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Sachsen einsetzten.“