– Es gilt das gesprochene Wort –
Frau Präsidenten,
meine Damen und Herren,
wir unterstützen die Einführung eines Landesprogramms Schulsozialarbeit für Sachsen. Das ist überfällig und dringend notwendig.
Wir unterstützen NICHT die inkonsistente Vorbereitung dieses Programms. Die vorhersehbaren Konflikte bei Kontinuität, Personalausstattung, Bedarfsdeckung und Qualifikation werden durch den Antrag nicht aufgelöst. Voraussetzung dafür wäre Einigkeit in der Herangehensweise – die scheint in der Koalition jedoch nicht vorhanden zu sein. Anders lassen sich die schwammigen Formulierungen nicht erklären.
Um verbindliche, bedarfsgerechte und dauerhafte Grundlagen für Schulsozialarbeit zu schaffen, ist eine gesetzliche Verankerung notwendig. Dem gehen sie aus dem Weg. 15 Millionen Euro in einen Plan zu schreiben ist das ein. Nägel mit Köpfen zu machen das andere.
Ihre Antragspunkte haben eher Symbolcharakter: Ich wäre erstens gar nicht auf die Idee gekommen, dass die „Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit“ vom Juni im neuen Landesprogramm nicht umgesetzt werden.
Zu 2: Eine Projektsteuerung im ersten Jahr eines solchen Programms zu initiieren, habe ich auch für selbstverständlich gehalten. Unklar bleibt allerdings, ob diese Steuerung extern erfolgen soll, unter Beteiligung der Wissenschaft oder soll dies die Staatssekretärin vom Schreibtisch aus allein tun? Was stellen Sie sich konkret vor?
Zu 3: Dieser Punkt gefällt mir. Mehrjährige Förderung – das wäre in allen Bereichen der Sozialen Arbeit notwendig. Sie haben vergessen aufzuschreiben, wie Sie personelle Kontinuität sicherstellen wollen. Heißt das, dass Sie keine projektbezogene Finanzierung wollen? Dass Sie Schulsozialarbeit institutionell fördern wollen? Oder wollen Sie zweijährige Perspektiven über Haushaltsinstrumente sicherstellen? Ich würde das schon gern wissen, denn wie sollen die Träger qualifizierte und motivierte Fachkräften finden, wenn sie nur befristete Stellen ausschreiben können?
Zu 4: Das ist auch eine schwammige Formulierung. Die Landkreise und Kreisfreien Städte sollen mit einem angemessenen Anteil an den Kosten beteiligt werden. Was heißt das? Was für den einen Landkreis angemessen, kann sich der andere schon nicht mehr leisten. Wenn Kofinanzierung der Landkreise verpflichtende Fördervoraussetzung wird, hängen Sie jedes Jahr ein Damoklesschwert über die Projekte der Schulsozialarbeit, solange der Kreishaushalt nicht beschlossen ist.
Zu 5., 6. und 7.: Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen auf Grund von Bedarfslagen oder nach Kassenlage der Kommunen fördern wollen. Die Förderung von Schulsozialarbeit sollte sich an Bedarfen von Kinder- und Jugendlichen orientieren, weniger an Defiziten von Kreishaushalten.
Ich hätte noch einen Punkt 9 erwartet, in dem Sie sich klar zum Berufsbild von Schulsozialarbeiten äußern, zu Mindestkompetenzen und Qualifikationsvoraussetzungen. Schulsozialarbeit verlangt besondere Kompetenzen. Um diese sicherzustellen, braucht es eine fundierte Ausbildung. Entweder weichen Sie das auf und lassen alle möglichen Abschlüsse zu. Oder sie setzen den sozialpädagogischen Hochschulabschluss als Standard durch. Beides hat Konsequenzen:
Beim ersten prognostiziere ich erheblichen Verschleiß an Personal, denn die inhaltlichen und mentalen Anforderungen sind hoch und erfordern Kompetenzen, die erst in einer mehrjährigen Hochschulausbildung erworben werden.
Beim zweiten prognostiziere ich, dass die Träger kaum Personal finden, wenn es keine berechenbaren Beschäftigungsperspektiven mit attraktiven, unbefristeten Arbeitsverträgen gibt. Denn der Fachkräftemarkt ist auch in diesem Bereich angespannt.
Diesen Konflikt nicht zu entscheiden, führt zwangsläufig zur Aufweichung von Mindeststandards. Qualitätsentwicklung wird so unmöglich.
Halten Sie daher an den Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses fest. Schaffen Sie echte Berufsperspektiven für Hochschulabsolventen. Wir brauchen attraktive Stellen in der Schulsozialarbeit. Machen Sie Nägel mit Köpfen. Kinder und Jugendliche brauchen die professionelle Arbeit qualifizierter und motivierter Fachkräfte.
Ich bitte römisch die Punkte I und II getrennt abzustimmen.
Redebeitrag zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD: “Einführung eines Landesprogramms Schulsozialarbeit für Sachsen” (Drs 6/7140) zur 47. Sitzung des Sächsischen Landtags, 16. Dezember 2016, TOP 6