Schottergärten – Zschocke: Negativer Einfluss auf das örtliche Mikroklima verstärkt Hitze und Trockenheit

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes“ (Drs 7/5936)
49. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.05.2022, TOP 5

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– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich kenne das Thema Schottergärten aus meiner kommunalpolitischen Arbeit in einem Stadtentwicklungsausschuss sehr gut. Insbesondere in neuen Eigenheimgebieten werden aus oft fragwürdigen Pflege- und Kostengründen Schottergärten angelegt. Ich finde es daher richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie diese großflächig geschotterten Flächen wirksam begrenzt werden können. Ich unterstütze auch nicht die in der Anhörung vorgetragene Haltung, dass die Gestaltung doch alleinige Sache der Grundstückseigentümer sei und sich die öffentliche Hand da nicht einmischen sollte. Denn jenseits von Gestaltungs- und Geschmacksfragen haben Schotterflächen nun mal einen sehr negativen Einfluss auf das örtliche Mikroklima. Sie heizen sich stark auf. Kühlende Verdunstung findet kaum statt. Sie verstärken somit auch die Folgen von Hitze und Trockenheit. Und damit ist es eben mehr als eine private Gestaltungsangelegenheit. Die Aufheizung des Stadtraumes zu begrenzen, ist gerade mit Blick auf den Klimawandel für Kommunen von großer Bedeutung

Und wo Stein und Schotter ist, ist auch kein Grün. Doch gerade in der Stadt ist mehr Grün für das Mikroklima, für den Insektenschutz und die Artenvielfalt enorm wichtig.

Nun hat die Anhörung zum heute vorliegenden Gesetzentwurf gezeigt, dass der beste und praktikabelste Regelungsort für die Begrenzung dieser sogenannten Schottergärten die Bauordnung ist. Diese sieht nämlich vor, dass unbebaute Flächen eines Grundstücks bepflanzt werden müssen und dass im Boden Wasser versickern können muss. Somit stehen Schottergärten eigentlich im Widerspruch zu den Vorgaben der Bauordnung. Sie bietet einige Möglichkeiten, die Ausbreitung von Schottergärten zu verhindern. Allerdings erfordert dies aktives Handeln der Kommunen. Aus kommunalpolitischer Perspektive ist dies der bessere Weg als ein pauschales Verbot. Ich möchte das begründen:

Erstens kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten am besten. Sie können mit örtlichen Bauvorschriften und bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auch Vorgaben zur Gestaltung unbebauter und bebauter Flächen festsetzen. Die Akzeptanz für diese Vorgaben steigt enorm, wenn sie gemeinsam entwickelt und nicht mit der Verbotskeule durchgesetzt werden.

Zweitens können die Kommunen auch ihr Satzungsrecht nutzen und die Gestaltung regeln. Wir haben die Hinweise des Sachverständigen von der unteren Naturschutzbehörde Dresden aufmerksam zur Kenntnis genommen, der hier eine Klarstellung in Bezug auf Freiflächen in der Bauordnung angeregt hat, um dafür mehr rechtliche Sicherheit zu geben.

Drittens wäre es schlicht aus Gründen der Praktikabilität nicht sinnvoll, ein Verbot im Naturschutzrecht zu verankern. Dies würde zur weiteren Aufsplittung der Regelungen auf mehrere Behörden führen, zu doppelter Arbeit, zusätzlicher Bürokratie oder auch zur Verzögerung von Vorhaben. Ich möchte an dieser Stelle auch vor einer weiteren Überlastung der Naturschutzbehörden mit neuen Aufgaben warnen. Die können ja bereits jetzt wichtige naturschutzrelevante Pflichtaufgaben nur unzureichend wahrnehmen. Wem nützt ein Verbot im Naturschutzrecht, was praktisch niemand umsetzt? Mit den vorhandenen Instrumenten kann die Bauaufsicht doch jetzt schon viel aktiver und wirksamer eingreifen.

Viertens stärken die Regelungen der Bauordnung auch die öffentliche Beteiligung in einem viel größerem Maße als ein pauschales Verbot. Die mehrstufigen Verfahren in der Bauleitplanung bieten vielfältige Ansatzpunkte für die Öffentlichkeit, sich einzumischen. Wir BÜNDNISGRÜNEN jedenfalls drängen in den Gemeinderäten darauf, ökologisch fragwürdige Schotterflächen auf bebauten Grundstücken zu verhindern.

Fünftens sollte unabhängig vom Regelungsort immer die Beratung und Aufklärung das erste Mittel sein, um den Bauträgern, Eigentümern oder auch künftigen Eigentümern die Auswirkungen von Schottergärten bewusst zu machen. Denn so kostengünstig, wie oft suggeriert, ist die Pflege dieser Flächen nicht.

Unser Fazit: Schottergärten begrenzen ist richtig. Wir glauben, dass die konsequente Anwendung der Bauordnung viel wirksamer ist, Schottergärten zurückzudrängen als ein neuer Verbotstatbestand im Naturschutzrecht. Und lehnen daher den Gesetzentwurf ab, das dahinterstehende Anliegen aber nicht.

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