Hofbesuch: Schlachtung mit Achtung

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. In kaum einem anderen Bereich kollidiert dieser Grundsatz aus dem Tierschutzgesetz so stark mit wirtschaftlichen Interessen, wie bei langen, qualvollen Lebendtiertransporten und industrieller Schlachtung. Nun kann in der Landwirtschaft nicht vollständig auf Tiere verzichtet werden. Sie sind für den Nährstoffkreislauf notwendig – allerdings nicht in dem gigantischen Ausmaß der aktuellen Tierhaltung. Für einen funktionierenden Kreislauf reichen viel weniger Tiere aus. Ihnen mit hoher Achtung zu begegnen und sie bis zu ihrem Lebensende würdevoll zu behandeln, ist im System der industriellen Tierhaltung, mit langen Tiertransporten und großen Schlachtfabriken eigentlich nicht möglich.

Deshalb unterstützen wir BÜNDNISGRÜNEN die Entwicklung hofnaher und tierwohlgerechter Schlachtmethoden. Eine solche mobile Schlachtbox wurde von Clemens Risse, Demeter-Bauer, beim Sächsischen Bauern- und Imkertag der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft vorgestellt. Bei dieser teilmobilen Schlachtung werden die Rinder oder Schweine zur Schlachtung direkt aus dem Stall oder von der Weide in einen Fangstand gebracht, dort unter kontrollierten Bedingungen außerhalb des Wagens betäubt, auf einer Schiene in den Wagen gezogen und unmittelbar danach in dem mobilen Schlachtraum hygienisch entblutet. Die weitere Verarbeitung findet dann spätestens nach 90 Minuten in einer stationären Schlachtstätte statt. Es gibt keinen Lebendtiertransport und die Tötung erfolgt viel stressfreier und in vertrauter Umgebung der Tiere. Weitere gleiche Fangstände sind in den Ställen der beteiligten Betriebe vorhanden, damit die Tiere diese bereits kennen und keine Panik bekommen.

Solche mobilen Einrichtungen sind in die EU-Zulassung eines stationären Schlachthofes integriert und gelten als Teil einer stationären Schlachtanlage, die nur vom Inhaber der EU-Zulassung verwendet werden darf. Es ist aber theoretisch möglich, die Schlachtbox überbetrieblich gemeinsam zu nutzen. Dazu müsste sie in mehreren Schlachtbetrieben Teil der Zulassung werden und kann dann von sachkundigem Personal zeitversetzt genutzt werden. Vor dem Hintergrund rückläufiger Tierzahlen und rückläufigen Fleischkonsums bieten solche regionalen Kooperationen eine Alternative zu großen, zentralen Schlachthöfen. Das Tierwohl und die Fleischqualität verbessern sich und es gibt nachvollziehbare Lieferketten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Schlachtbox wurde mit Mitteln der Mehrwert-Initiative »Nachhaltig aus der Krise« gefördert.

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