Rede in der 1. Aktuellen Debatte der Fraktionen CDU und SPD zum Thema: „15 Jahre Sanierung sächsischer Wismut-Standorte – erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft fortsetzen“ zur 56. Sitzung des Sächsischen Landtags, 21. Juni 2017, TOP 1.
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die Hinterlassenschaften der Wismut werden noch Generation nach uns belasten. Denn bis zum Auslaufen des aktuellen Abkommens wird höchstens die Hälfte der Altlasten beseitigt sein. Und es gibt Folgebelastungen, deren Ende überhaupt noch nicht absehbar ist. Nach Sanierungsabschluss an den einzelnen Objekten verbleiben Langzeitaufgaben, die zur dauerhaften Sicherung des Sanierungserfolges erforderlich sind. Also wird neben der Überwachung der alten Bergbau- und Aufbereitungsstandorte das Wassermanagement weiter hohe Kosten verursachen. Das Wasser, das aus den Gruben fließt und den Halden sickert, ist in der Regel kontaminiert. Darum muss es noch viele Jahrzehnte gesammelt und gereinigt werden. Vor allem ist das wegen Strahlenschutz und Wasserrecht an fast allen Standorten zwingend.
Aus der Grube Schlema-Alberoda steigt zum Beispiel Grubenwasser auf mit hohen Werten an Uran, Radium, Arsen, Eisen und Mangan. Das kann nicht in die Zwickauer Mulde nicht eingeleitet werden. Niemand kann einschätzen, wie sich die Konzentrationen entwickeln und ab wann eine Reinigung nicht mehr erfolgen muss.
Im Einzugsgebiet der Mulde sind erhöhte Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen. Dort kann bergbaubedingt die europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden. Die Sedimente wurden in der Vergangenheit belastet. Hier tickt eine unkalkulierbare Zeitbombe. Denn durch Hochwasser kann Sediment mit erhöhtem Urangehalt in Überflutungsflächen ausgeschwemmt werden.
Bei der Grubenwasserreinigung am Standort Königstein werden jedes Jahr einige Tonnen Uran-Schlamm herausgefiltert. Über Jahrzehnte verkaufte die Bundesregierung dieses Uran an die amerikanische Firma Nuclear Fuels Corporation. Dieser hoch umstrittene Verkauf in die USA findet zwar nicht mehr statt. Dennoch fallen in Königstein nach wie vor radioaktive Rückstände an, die auf einer Deponie vor Ort eingelagert werden, um sie möglicherweise später wieder an Uran-Fabriken zu liefern – beispielsweise nach Tschechien. Ich meine: Es ist unglaubwürdig, im eigenen Land aus der Atomenergie auszusteigen, andererseits das bei der Reinigung gewonnene Uran dem atomaren Brennstoffkreislauf zuzuführen. Bisher ist in Königstein nur reichlich die Hälfte des gesamten Grubenvolumens geflutet. Die Behandlung wird noch auf unbestimmte Zeit in gleicher Größenordnung wie bisher erforderlich sein.
Es geht neben Langzeitaufgaben gibt es langwierige Konflikte zu lösen. Die Halde 65 befindet sich zum Beispiel mitten in der Ortslage des Kurortes Bad Schlema. Sie ist mitten in einem Umfeld, welches intensiv für Wohnen und Erholen genutzt wird. Die geplante Abtragung dieser Uran-Halde löst bei den Anwohnern Unruhe aus. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen einerseits die Strahlenexposition für die Bevölkerung reduzieren. Andererseits entsteht bei einem Eingriff eine zusätzliche Strahlendosis. Das löst Ängste aus. Johanngeorgenstadt lehnte aus ähnlichen Gründen eine Haldensanierung ab. Es fehlte die Akzeptanz in der Bevölkerung.
Meine Damen und Herren,
für die Wismut-Hinterlassenschaften musste und muss der Staat viele Milliarden bezahlen. Die zu Sanierungsbeginn errechneten Mittel sind aufgebraucht. Zum ursprünglichen Plan hinsichtlich Zeit und Finanzbedarf bleibt festzustellen: Zu knapp, zu niedrig, kein Ende in Sicht. Es ist folgerichtig, das sich Bund und Freistaat weiter in Verantwortung sehen. Es geht um Ewigkeitskosten zu Lasten der Allgemeinheit. Die Prognosen über deren Entwicklung sind offen. Bei den Verhandlungen zu den zukünftigen Ausgaben muss darauf geachtet werden, dass diese nicht gedeckelt werden dürfen.
Es ist eine Mahnung: Was historisch nicht möglich war, muss aber für gegenwärtigen und künftigen Bergbau sichergestellt werden: Die Kosten nach Beendigung dürfen nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Wer Bergbau betreibt, muss ausreichend vorsorgen – für die Kosten von Stilllegung, Rückbau, Entsorgung und langwierigen Umweltfolgen. Die Mittel müssen in öffentlich-rechtlichen Fonds vor Insolvenz geschützt werden. Die Unternehmen dürfen nicht aus der Finanzierungsverantwortung entlassen werden.