Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Antrag der Fraktion DIE LINKE:
“Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!”, Drs 6/16393, Donnerstag, 14. März, TOP 11
Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Antragstellerin will den Angehörigen der DDR-Volkspolizei zu weiteren Rentenansprüchen verhelfen, die ihnen nach Auffassung der Antragstellerin zustehen. Vor den Landessozialgerichten sind derzeit mehrere Verfahren offen, bei denen über zusätzliche Rentenansprüche entschieden werden soll. Der Antrag ignoriert diese Verfahren und greift in diese insofern ein, dass der Landtag per Beschluss eine Rechtsauffassung vorgeben soll. Die staatlichen Behörden sollen letztendlich angewiesen werden, rechtskräftige Bescheide von Amts wegen rückwirkend zu ändern.
Ob dies am Ende zu mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen führt, wage ich zu bezweifeln. Denn hier werden die Grundsätze der Gewaltenteilung auf den Kopf gestellt. Denn zur Änderung der Bescheide bzw. zum Neuerlass muss die Verwaltung doch zuallererst durch rechtskräftige Gerichtsurteile veranlasst werden. Und das dann auch nur für den jeweiligen Einzelfall. Da haben wir uns als Landtag schlichtweg nicht einzumischen!
Insofern ist auch die Argumentation der Staatsregierung in der Stellungnahme zum Antrag nachvollziehbar. Solange keine gerichtliche Entscheidung getroffen ist, bleibt es die Pflicht der Staatsregierung ordnungsgemäß mit dem Staatshaushalt zu wirtschaften. Das im Antrag zitierte Urteil vom Bundessozialgericht spielt hier insofern keine Rolle, dass es sich eben nicht mit dem Bekleidungs- und Pflegegeld auseinandergesetzt hat, sondern mit Jahresendprämien im damaligen DDR-Versorgungsrecht.
Es ist ja nicht verboten, Klientelpolitik für einzelne Gruppen zu betreiben. Das Trügerische am Antrag ist allerdings, dass er den Eindruck erweckt, eine juristische Frage politisch lösen zu können. Das ist Sand in die Augen der Betroffenen gestreut und daher lehnen wir den Antrag ab.