Redebeitrag zur 2. Aktuellen Debatte der AfD-Fraktion zum Thema „Wenn Kinder heiraten (müssen) – 56 Kinderehen in Sachsen“

 

Volkmar Zschocke: AfD benutzt die politische Debatte, um Stimmung gegen den Islam zu machen

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Damen und Herren von der AfD,

klar ist: Die Kinderehe ist eine Menschenrechtsverletzung, die international gebannt werden muss.
Aber Sie benutzen die politische Debatte über Kinderehen, um Stimmung gegen den Islam zu machen. Um Menschen- und Kinderrechte geht es Ihnen nicht. Das sagen Sie ganz unverhohlen: Sollen die Asylbewerber doch in die Länder reisen, in denen sie nach Scharia-Regeln leben und Kinderrechte verletzten können.
Ich finde diese Haltung entlarvend und schlimm. Als Kinder verheiratete Mädchen werden ihres Rechtes auf Schutz, Entwicklung und Bildung beraubt. Sie werden in die Rolle einer Ehefrau gezwungen und erleiden hohe Gesundheitsrisiken, besonders wenn sie schwanger werden.

Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Armut und Frühehen. Notwendig wäre eine Debatte über nachhaltige Armutsbekämpfung, über Initiativen und Kampagnen, die die Rechte von Mädchen auf Gleichbehandlung, Bildung, Nichtdiskriminierung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung stärken. Weltweit werden jährlich Millionen Mädchen früh verheiratet. Aber Sie rechnen uns lieber auf fragwürdige Weise falsche Zahlen angeblicher Scharia-Kinderehen in Sachsen vor. Für die Ursachen des Problems interessieren Sie sich nicht.

Zu ihren Zahlenspielen: In der Antwort des Sozialministeriums steht, dass von den 23 in Sachsen lebenden Minderjährigen, die schon im Kinder- oder Jugendalter geheiratet haben, 22 16 Jahre und älter sind. Auch drei deutsche Staatsangehörige sind darunter. Auch nach deutschem Recht ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Ehe bereits ab 16 Jahren möglich.

Ich sage es Ihnen deutlich:
Wenn es um Zwang und Gewalt geht, darf es überhaupt keine Rolle spielen, wo und wie Minderjährige geheiratet haben. Wenn eine junge Frau ihren Ehemann verlassen oder sich in Schutz bringen will, weil sie Übergriffen und Gewalt ausgesetzt ist, dann müssen die Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote der Jugendhilfe und der Frauenschutzhäuser einfach und ohne Hürden zugänglich sein. Wo Zwang und Gewalt zu erkennen ist, muss eingegriffen werden. Es kann aber auch Fälle geben, wo eine Trennung das Leben der Jugendlichen sogar noch erschwert. Hier gibt es eben keine einfachen Antworten. Doch Sie wollen mit dem Finger zeigen, anprangern, Empörung und Hass schüren – was ihn auch gelingt, wenn man sich die Reaktionen auf Ihre Kampagne in den sozialen Medien anschaut.

Auch die Rechtslage ist nicht so eindimensional, wie Sie sich das wünschen.
Es existieren verschiedene kollidierende Rechtsnormen. Die Gerichte haben eine Rechtsgüterabwägung im Rahmen der bestehenden Rechtslage vorzunehmen.

Für öffentliche Empörung hat die Entscheidung des OLG Bamberg gesorgt, dass die Ehe einer minderjährigen Syrerin mit ihrem 21-jährigen Vetter als gültig erklärte. Aber hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen. Demnächst wird sich der Bundesgerichtshof mit dieser Frage befassen. Mehr Rechtsklarheit und Handlungssicherheit beim Umgang mit unter 16 jährigen Verheirateten ist zu erwarten.

Ab diesen Monat wird auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagen. Es geht um die Frage, im Ausland mit Kindern und Jugendlichen geschlossene Ehen nicht anzuerkennen, wenn die Eheschließung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist. Wenn notwendig, müssen Gesetze angepasst werden, um die Rechte von Minderjährigen besser zu schützen. Die Suche nach einer rechtsstaatlichen Lösung wird durch Ihre Skandal-Kampagne torpediert.

Wir GRÜNEN kämpfen seit Jahrzehnten gegen Widerstand konservativer Kräfte für die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen. Es hat lange gedauert, zum Beispiel das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirklich durchzusetzen.

Ihr Familienbild erinnert stattdessen eher an Zeiten, in denen die Töchter auch mit unter 16 Jahren geheiratet haben, wenn der Vater es erlaubte. Das ist noch gar nicht so lange her und ich bin froh, dass wir dies überwunden haben.
Ich finde es unerträglich, wenn Rechtskonservative und Rechtspopulisten die Kinder- und Frauenrechte immer erst dann beschwören, wenn diese möglicherweise von Ausländern verletzt wurden.

 

Rede zur 2. Aktuellen Debatte der AfD-Fraktion zum Thema
„Wenn Kinder heiraten (müssen) – 56 Kinderehen in Sachsen“
40. Sitzung des Sächsischen Landtags, 1. September 2016, TOP 1

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