Redebeitrag zum Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE „Lebenslanger Benachteiligung durch Kinderarmut aktiv entgegenwirken – Bildungslandschaft am Lebensumfeld der Kinder orientiert gestalten!“

 

Antrag zu Maßnahmen gegen Kinderarmut − Zschocke: Bildungsinitiativen müssen auch vom Land gefördert werden

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

dieser Antrag umfasst alles und nichts. Das war mein erster Eindruck beim Lesen. Es steht nichts Falsches drin. Aber an wen richtet er sich und wer soll das alles umsetzen? Das Problem, was ich beim ersten Lesen hatte, weist auf ein größeres Problem hin: Schule wird gemeinhin als Domäne der Bildungspolitiker verstanden, mit Armut und Benachteiligung befassen sich Sozialpolitiker. Ähnliche Abgrenzungen erleben wir hinsichtlich der konkreten Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Land, Kreis und Kommune. Jeder der fünf Punkte im Antrag der Linken erfordert das Überwinden von Ressortgrenzen. Denn die Voraussetzungen für gutes Lernen hängen eben nicht nur von Schulgebäuden in gutem Zustand, guter Ausstattung und ausreichendem, ausgebildetem Lehrpersonal ab – obwohl es allein hier schon enormen Handlungsbedarf gibt. Gutes Lernen hängt, dies zeigen alle Studien deutlich, von sozialen Umfeldern ab, vor allem von familiären und sozialen Kontexten, in denen Schülerinnen und Schüler aufwachsen.

Zentral in den Ministerien oder Bildungsagenturen geplante Maßnahmen stoßen hier an Grenzen; zu unterschiedlich sind die jeweiligen Voraussetzungen vor Ort. Wichtig wird es daher sein, die örtlichen Verantwortlichen von Schulen, Nachbarschaften und Quartieren besser in die Lage zu versetzen, zugunsten der Familien und der Kinder aktiv zu werden.

Viele Kommunen beginnen damit, starre Zuständigkeitsgrenzen aufzulösen, um sich an den realen Bildungsverläufen von Kindern und Jugendlichen zu orientieren. Dafür sind ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Ämtern, Freien Trägern, lokaler Wirtschaft und engagierter Mitglieder der Zivilgesellschaft wichtig. Denn bei der Etablierung kommunaler Bildungslandschaften geht es nicht nur um Ausbau der Bildungsinfrastruktur, sondern um Vernetzung mit dem Sozialraum, die Herstellung von Chancengleichheit, die Öffnung von Bildungseinrichtungen für Integrationsfunktionen, Stärkung des lebenslangen Lernens und auch um Familienbildung. Ein besser Lernerfolg von Jugendlichen wird mit der Stabilisierung ihres familiären und sozialen Umfelds mindestens wahrscheinlicher. Von einer systematischen Vernetzung im Bildungsbereich profitieren aber nicht nur Kinder und Jugendliche. Wenn Bildung ihr sozialintegratives Potenzial entfaltet, stärkt das den sozialen Frieden vor Ort, soziale Segregation wird vermieden. Gute kommunale Bildungslandschaften sind ein Standortfaktor für Familien, auch für Unternehmen. Die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit von Regionen hängt davon ab, ob den ansässigen Unternehmen ausreichend gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das haben wir erst vorgestern Abend hier mit dem Sächsischen Handwerkertag diskutiert.

Die Etablierung von Bildungslandschaften fördert aber auch einen modernen Politikstil, der von mehr Offenheit gegenüber zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren geprägt ist.

Viele von uns haben Kinder. Wir wissen, wie schwierig gerade die Übergänge zwischen den einzelnen Bildungsetappen sein können. Die Kernidee von Bildungslandschaften ist, Bildung entlang der Biographie von Kindern und Jugendlichen und an ihrem Lebensumfeld zu orientieren.

Weit über 30 Kommunen und Kreise arbeiten mit Vernetzungskonzepten für Bildungslandschaften. In Leipzig gibt es seit 2014 ein Modellprojekt. Die Landeshauptstadt und auch der Kreis Görlitz nehmen am Programm ‚Lernen vor Ort‘ teil. Im Vorfeld der heutigen Debatte habe ich mir die Berichte darüber einmal angeschaut. Ich bin überrascht über die vielen Ansätze, die über das Programm aufgegriffen und weiter entwickelt wurden.

Jetzt könnte ich es mir leicht machen und sagen: Schöner Antrag, aber solche Prozesse zu initiieren ist Sache der Kommunen. Aber die Städte und Kreise müssen in die Lage versetzt werden, die Initiative zu ergreifen. Der Freistaat ist gesetzlich verpflichtet, die ‚Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern‘. Das steht im SGB VIII. Entsprechende Initiativen offensiv zu fördern und die Rahmenbedingungen für die Etablierung von ressortübergreifend arbeitenden Bildungslandschaften zu schaffen, ist somit auch eine Aufgabe des Landes.

Die Kommunen bleiben aber in der Verantwortung, ihre Konzepte für die kommunalen Bildungslandschaften zu koordinieren und bei Erfolg dafür zu sorgen, dass diese nicht nach Ablauf von Förderlaufzeiten in sich zusammenbrechen. Die präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Umfeld von Schulen vermag Kosten abzuwenden, die im Bereich der Pflichtaufgaben von Jugendhilfe und sozialer Sicherung später viel teurer zu Buche schlagen.

Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema möchte ich daher meinen ersten Eindruck vom Antrag korrigieren und Ihnen Zustimmung empfehlen.
Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) zum Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE „Lebenslanger Benachteiligung durch Kinderarmut aktiv entgegenwirken – Bildungslandschaft am Lebensumfeld der Kinder orientiert gestalten!“ (Drs. 6/6501), 42. Sitzung des Sächsischen Landtags, 29. September 2016, TOP 3

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