– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,
die Koalition begehrt einen Bericht und eine völlig unspezifische Prüfung von Maßnahmen, wie Ältere und Hochaltrige als Verbraucher besser geschützt und gestärkt werden können. Würden wir einen solchen Antrag stellen, würde die Koalition behaupten: Das macht die Staatsregierung doch alles schon.
Ich habe Frau Ministerin Klepsch deshalb gefragt, in welcher Form und mit welchen Maßnahmen die Verbraucherpolitik in Sachsen auf die sogenannten verletzlichen Verbraucherinnen und Verbraucher – dazu gehören Alte und Hochaltrige – ausgerichtet ist: Die Antwort aus dem Ministerium ist sehr überschaubar. Zitat: “Senioren und Seniorinnen erhalten präventive Aufklärung über unseriöse Geschäftsmethoden, fragwürdige Verträge und mangelnde Vorsorge. Punkt.”
Auf meine Frage, wie die Staatsregierung die Erarbeitung, Implementierung und Vermittlung von neuen Angeboten an diese Gruppen unterstützt, heißt die Antwort schlicht: “Durch finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus würden bundesweit gleichgelagerte Verbraucherthemen durch Zusammenarbeit mit andern Bundesländern effizienter gestaltet. Punkt.”
Soviel zum Handlungsbedarf aus Sicht der Staatsregierung, wenn ein Abgeordneter der Opposition danach fragt.
Doch der tatsächliche Handlungsbedarf ist natürlich größer. Die ältere Generation droht vor allem in den ländlichen Regionen benachteiligt zu werden. Die Senioren haben oft nicht die gleichen Möglichkeiten und Fertigkeiten wie die digital vernetzte und mobile jüngere Generation. Sie können sich nicht in gleichem Umfang informieren, von günstigen Preisen profitieren, sie erfahren weniger – sie drohen abgehängt zu werden. Eine wichtige Funktion des Koalitionsantrages ist offensichtlich: Die CDU-Wahlkreisabgeordneten können der alternden Klientel in den Landkreisen damit schön vermitteln: “Schaut mal, wir kümmern uns um Euch.”
Wie dann allerdings eine bessere Verbraucherschutzberatung älterer Menschen realisiert werden soll, bleibt in diesem Antrag noch ein Geheimnis. Allein die ‘Rolle der Bedeutung’ zu postulieren, reicht aber nicht aus. Der Antrag führt in letzter Konsequenz dazu, dass der Freistaat sich bei diesem Thema viel aktiver einbringen muss, als Ministerin Klepsch in den Antworten auf meine Anfragen vermittelt.
Ich will Ihnen aus unserer Sicht ein paar konkrete Punkte nennen:
Ältere und Hochaltrige brauchen niedrigschwellige Orientierungshilfen für den Konsumalltag. Denn die Konsumwelt wird zunehmend vielfältiger. Mehr Konsumkompetenz ist notwendig.
Dann geht es um mehr zielgruppenspezifische Information und Kommunikation. Denn viele Ältere leben allein und zurückgezogen. Wie erreicht man diese und auf welchen Informationskanälen? Was können Kooperationen mit anderen Institutionen, wie zum Beispiel Volkshochschulen oder lokalen Senioreneinrichtungen hier leisten?
Einige der Älteren brauchen Hilfs- und Lernangebote zur Förderung der Technikkompetenz. Die Informationswege für verbraucherrelevante Fragen verlagern sich immer mehr auf technikgestützte Systeme und das Internet. Die Verbraucherzentralen müssen daher an der an Entwicklung solcher Technikkonzepte beteiligt werden. Auch wenn der Computerbesitz unter den Älteren ansteigt, entstehen hier besondere Informations- und Schulungsbedarfe.
Weiterhin müssen die Rechtsschutzangebote der Verbraucherzentralen verstärkt werden. Denn ältere Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen sich oft, ihre Rechte durchzusetzen. Möglichkeiten des individuellen und kollektiven Rechtsschutzes durch die Verbraucherzentralen müssen besser bekannt gemacht werden.
Schließlich werden vor allem neue Konzepte aufsuchender Verbraucherberatung gebraucht, die ältere Menschen in den ländlichen Räumen auch tatsächlich erreicht. In NRW gibt es im Rahmen eines Modellprojekts sogenannte Verbraucherscouts. Die informieren ältere Mitbürger über Vertragsabschlüsse am Telefon, Kaffeefahrten sowie über Geschäfte an der Haustür. Sie gehen dorthin, wo sich Senioren aufhalten – in Begegnungsstätten, Vereine, Treffs. Sie halten Vorträge über aktuelle Themen, informieren über komplizierte Sachverhalte oder bieten praktische Hilfe.
Und jetzt komme ich zum eigentlichen Problem des Koalitionsantrages. Für die spezielle Beratung und Unterstützung der Gruppe der verletzlichen Verbraucher und die dafür zu entwickelnden Maßnahmen benötigt die Verbraucherzentrale mehr Ressourcen. Doch mit den im Doppelhaushalt vorgesehenen Mitteln kann die Verbraucherzentrale gerade mal ihre Standardaufgaben absichern.
Machen Sie also Nägel mit Köpfen. Stellen Sie die nötigen Mittel für einen effektiven Schutz verletzlicher Verbraucher im Haushalt bereit. Ansonsten bleibt Ihr sicher gut gemeinter Antrag erst mal nur heiße Luft. In diesem Sinne stimmen wir zu und schauen dann mal gespannt auf die Koalitionsanträge bei der Haushaltsberatung.
Rede zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD
“Verbraucherberatung und Verbraucherbildung für ältere und hochaltrige Menschen im Freistaat Sachsen” (Drs 6/5059)
39. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. August 2016, TOP 5