Redebeitrag zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD: „Insolvenz privater Haushalte im Freitstaat Sachsen“

Die Lebenslagen, die zu Verschuldung und schließlich zur Privatinsolvenz führen können, sind vielseitig. Um so wichtiger ist ein flächendeckendes Netz an Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die folgenden Fallbeispiele sollen illustrieren, wie unterschiedlich Menschen in prekäre Verhältnisse geraten können:

Harald hat sich seinen Lebenstraum erfüllt und im Süden Leipzigs ein Haus gebaut. Da er nur über wenig Eigenkapital verfügte, hat er sich hoch verschuldet. Darüber machte er sich aber keine Sorgen, da er eine gut bezahlte Stelle hatte. Die Kreditraten konnte er immer tilgen. Problematisch wurde es erst, als er seine Arbeit verlor. Als er nach vier Monaten noch immer keine neue Anstellung gefunden hat, kommt er mit den Kreditraten in Verzug. Auch in den folgenden Monaten hatte er kein Glück. Die Briefe der Bank legte er ungelesen zur Seite. Auf keinen Fall will er das Haus verkaufen.

Auch Michaela und Hannes haben sich ein Haus gebaut. Auch sie haben sich dafür hoch verschuldet. Nach zehn Jahren geht die Ehe in die Brüche. Einvernehmlich entscheiden beide, dass Michaela das Haus behält und für die restlichen Raten aufkommt. Sie muss sich ziemlich einschränken, um jeden Monat ihre Pflicht gegenüber der Bank zu erfüllen. Als sie schwer erkrankt und dauerhaft arbeitsunfähig wird, ist sie nicht mehr in der Lage, den Kredit zu tilgen.

Peter, Vater von drei Kindern, hat endlich eine Stelle bei einer Reinigungsfirma gefunden. Da das Einkommen nicht reicht, erhält er einen Zuschuss vom Jobcenter. Peter ist sehr gutmütig und kann seinen Kindern keinen Wunsch abschlagen – Playstation, I-Phone – alles auf Raten gekauft. Er selbst ist ein Autonarr und hat sich einen gebrauchten Audi zugelegt, auch auf Raten. Leider ist er kein guter Fahrer, das Fahrzeug erleidet einen Totalschaden. Im Laufe der Jahre hat er einen Schuldenberg in Höhe von über 100.000 Euro angehäuft.

Harald mit dem Traumhaus hat Glück. Er lernt eine Frau kennen, die die Raten für das Haus übernimmt.

Michaela ergeht es nicht so gut. Sie bleibt dauerhaft arbeitsunfähig. Zufällig stößt sie auf eine Schuldnerberatungsstelle. Nach anfänglichen Hemmungen macht sie einen Termin und bekommt dort Hilfe bei der schrittweisen Entschuldung.

Bei Peter sieht es ganz schlecht aus. Von der Existenz einer Schuldnerberatungsstelle erfährt er viel zu spät. Am Ende bleibt ihm nur der Weg in die Privatinsolvenz.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Lebenslagen, die zu Verschuldung und schließlich zur Privatinsolvenz führen können, sind vielseitig. Und Schulden entstehen nicht ausschließlich selbstverschuldet. Das zeigen einige der Beispiele, die ich genannt habe.

Um so wichtiger ist ein flächendeckendes Netz an Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Diese müssen vor allem auch im Wohnumfeld bekannt sein. Wäre Peter früher zu einer Beratung gegangen, hätten ihm und seinen Kindern die Unannehmlichkeiten der Privatinsolvenz erspart bleiben können.

Der Antrag von CDU und SPD ist in erster Linie ein Berichtsantrag. Die Forderungen im zweiten Antragspunkt sind etwas unkonkret. Ich kann daraus nicht lesen, ob sich in Zukunft die Beratung für verschuldete Menschen verbessern wird. Notwendig wären hier deutlich mehr Fachkräfte. Wir GRÜNEN haben dazu jahrelang in den Haushaltsberatungen Änderungsanträge eingebracht.

Zudem dürfen Beratungsstellen, die Privatinsolvenzverfahren begleiten, nicht selbst in prekäre Finanzlagen kommen, weil die Landesfördermittel nicht kontinuierlich fließen. Von den 25 aus der Richtlinie Verbraucherinsolvenzberatung in 2016 geförderten Träger haben die Hälfte zum Stichtag 20. April die bewilligte Förderung noch nicht erhalten. Nicht jeder Träger ist so liquide, dass er monatelange Einnahmeausfälle einfach so kompensieren kann.

Die Koalition hat nun das Ziel, die Schuldner- und Insolvenzberatung ab 2017 zu stärken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden bei den Haushaltsberatungen, die nach den Sommerferien beginnen, prüfen, ob Sie Ihre Ankündigungen auch umsetzen und stimmen heute Ihrem Antrag erst mal zu.

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD:„Insolvenz privater Haushalte im Freitstaat Sachsen“ (Drs 6/4724)

35. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 27. Mai 2016, TOP 6

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