Redebeitrag zum Antrag der Fraktion Die Linke “Wohnortnahe Haus- und Facharztversorgung sowie ambulante Heil- und Gesundheitsversorgung als Teil der sozialen Daseinsversorge sichern!”

 

Gesundheitsversorgung − Zschocke: Sorgfalt muss vor Tempo gehen. Ihre Zeitvorstellungen für die Erarbeitung des geforderten Maßnahmeplans halte ich für unrealistisch
 
– Es gilt das gesprochene Wort –
 
Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Antrag präsentiert die Fraktion DIE LINKE ihre politischen Schlussfolgerungen aus dem „Gutachten zum Versorgungs- und Ärztebedarf in Sachsen“.

Das Gutachten beschreibt die derzeitige Versorgungssituation und stellt Prognosen zum Ärztebedarf bis 2030 auf. Es bezieht alle Facharztbereiche ein und blickt dabei in 47 Regionen in Sachsen. Die Detailliertheit macht dieses Gutachten wertvoll. Es führt alle verfügbaren Daten zusammen und ermöglicht eine zielgenaue Bedarfsanalyse. Die Ergebnisse der Gutachter überraschen nicht. Sie bestätigen vielmehr die großen Aufgaben, die der demografische Wandel mit sich bringt.

Ihre Fraktion, Frau Schaper, hat eine Woche nach der Veröffentlichung den vorliegenden Antrag eingereicht. Sie wollen einen ‘Integrativen Gesundheits-/Arztversorgung-Maßnahmeplan 2017’ erarbeiten lassen. Und zwar so schnell wie möglich. Ja, das Thema ist dringend. Es gibt schon jetzt weiße Flecken auf der Ärzte-Landkarte. Besonders betroffen sind die Randlagen in Sachsen, die generell eine schwache Infrastruktur haben. Ja, der Freistaat Sachsen ist in der Pflicht seinen Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Haus- und Facharztversorgung zu gewährleisten, denn Gesundheitsversorgung ist Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur.

Dennoch, sollte bei so komplexen Aufgaben wie in der Überschrift des Antrages beschrieben, Sorgfalt vor Tempo gehen. Der Antrag selbst wirkt dafür ein wenig übers Knie gebrochen. Vor allem die Zeitschiene für die Erarbeitung des geforderten Maßnahmeplans halte ich für unrealistisch.
Auch wir setzen uns für eine sektorenübergreifende Versorgung ein. Deshalb unterstützen wir die Förderung von Medizinischen Versorgungszentren. Einige Kommunen oder auch Kliniken nutzen dies bereits jetzt. Die Forderung nach neuen sogenannten ‘Allgemeinen Gesundheitlich-Medizinischen Versorgungszentren’ wird im Antrag noch nicht hinreichend erklärt.

Sie fordern in ihrem Antrag >>sächliche und finanzielle Anreize<<. Unklar bleibt, in welcher Höhe und was Sie damit konkret meinen. Nach Ansicht unserer Fraktion ist ein ‘Förder- und Hilfsprogramm’ der Staatsregierung nicht ausreichend, um neue Ärzte auf dem Land zu gewinnen. Wir müssen auch ehrlich die Grenzen staatlicher Einflussnahme in Bezug auf die Ärzteversorgung benennen. Das Gesundheitswesen ist über eine Selbstverwaltung organisiert und eine freie Ärzteschaft. Die Politik muss vielmehr Anreize und die Rahmenbedingungen schaffen. Viele Ärzte wünschen sich flexible Arbeitszeiten, eine familienfreundliche Umgebung und Jobperspektiven nicht nur für sich, sondern auch den Lebenspartner. Zusätzliche Unterstützung spielt eine entscheidende Rolle. Ein Beispiel ist hier das Netzwerk Ärzte für Sachsen. Dies scheint ja einen gewissen Erfolg zu erzielen, wenn Sachsen inzwischen die 2. jüngste Hausarztgeneration im Vergleich zu den anderen Bundesländern hat.
Ihr letzter Antragspunkt ist richtig, aber meiner Wahrnehmung nach auch nicht mehr als ein Appell.

Ich verstehe ihren Ärger, Frau Schaper, dem Sie in einer Pressemitteilung Luft gemacht haben. Es kann nicht sein, dass erst die Journalisten und danach wir Abgeordneten von den Ergebnissen des Gutachtens erfahren. Der Landtag muss mehr beteiligt werden und nicht nur das Landesgremium zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen. Was darin besprochen und verhandelt wird, erfahren wir kaum. Da haben wir uns bereits die Zähne ausgebissen, als es uns um die unzureichende notärztliche Versorgung in einigen ländlichen Regionen ging. Die Debatte zur Gesundheitsversorgung in Sachsen muss breiter geführt werden. Nicht nur im Gesundheitsministerium. Und da Sie in Ihrem Antrag stark auf die Verzahnung mit der Krankenhausplanung abstellen, sollte zumindest auch das noch ausstehende Gutachten zur stationären Versorgung abgewartet und einbezogen werden.

Ergo: Wir unterstützen Sie bei dem Ziel, eine wohnortnahe und bedarfsgerechte ärztliche und medizinische Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen Sachsen sicherzustellen. Der Weg dahin muss fachlich diskutiert werden. Was das angeht, verspricht ihr Antrag mehr, als er tatsächlich bewirken kann. Ihre Forderungen sind noch unkonkret und der Zeitraum zur Erarbeitung von – wie Sie es nennen: >>wirksamen Maßnahmen<< – ist zu kurz. Deshalb werden wir uns heute zunächst enthalten.

 

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) zum Antrag der Fraktion Die Linke
“Wohnortnahe Haus- und Facharztversorgung sowie ambulante Heil- und Gesundheitsversorgung als Teil der sozialen Daseinsversorge sichern!” (Drs. 6/6123)
40. Sitzung des Sächsischen Landtags, 1. September 2016, TOP 8

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