Die Herausforderungen bei Krankenhausfinanzierung und -planung sehen wir nicht vordringlich in den von der LINKEN dargestellten Punkten

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

wir können in Sachsen auf eine vielfach gute und bedarfsgerechte stationäre Versorgung in Krankenhäusern zugreifen. Zudem übernehmen Krankenhäuser zunehmend auch Verantwortung in der ambulanten Versorgung etwa durch ambulantes Operieren oder durch medizinische Versorgungszentren. Die Herausforderungen bei Krankenhausfinanzierung und -planung sehen wir allerdings nicht vordringlich in den von der LINKEN dargestellten Punkten. Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten.

Sie wollen beispielsweise die Lohn- und Tarifsteigerungen vollständig den Krankenkassen überhelfen. Das würde bedeuten, dass die gesetzlich Versicherten letztlich jede Tarif- und Lohnkostensteigerung mittragen müssen. Auch Menschen mit geringen Einkommen hätten durch steigende Zusatzbeiträge die zum Teil erheblichen Gehaltsforderungen der Ärzteschaft zu tragen. Ich finde das nicht gerecht.

Die nicht ausreichende Investitionsfinanzierung ist tatsächlich der Hauptgrund für die finanziellen Schieflagen vieler Krankenhäuser. Deshalb ist eine Reform der Investitionsfinanzierung notwendig. Wir schlagen eine hälftig von den Krankenkassen und den Ländern getragene Investitionsfinanzierung vor. Im Gegenzug sollen die Krankenkassen Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhalten.

Zur Einführung der qualitätsorientierten Vergütung teilen wir Ihre Ängste nicht. Kritisch sehen wir aber die geplanten Abschläge. Diese können im schlechtesten Fall zur Risikoselektion führen. Sinnvoll sind aber Zuschläge für Krankenhäuser, die ihre Qualität verbessert haben.

Die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms sind nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Damit werden sich die erheblichen Verluste bei den Pflegestellen seit Mitte der 90er Jahre nicht ausgleichen lassen. Insofern sind wir der Meinung, dass das für die Pflege in den DRGs bereits vorgesehene Geld auch tatsächlich in der Pflege ankommen muss. Das muss überprüft werden. Gebraucht wird hier eine wirksame Reform der Pflegefinanzierung im Krankenhaus.

Grundsätzlich sind wir auch dafür, ein Instrument zur verbindlicheren Personalbemessung im Krankenhaus einzuführen. Allerdings müssen die Krankenhäuser dabei Spielräume behalten. Es hat keinen Sinn, wenn man quasi von Bundesebene planwirtschaftlich vorgibt, wie viele Pflegekräfte auf den jeweiligen Stationen zu sein haben.

Zweifelsohne muss auch vorausschauend geplant werden. Qualität und Patientenbedürfnisse stehen an oberster Stelle. Auf Landesebene besteht die planerische Herausforderung vor allem darin, die Stärkung der Zentren Leipzig, Dresden und Chemnitz mit der Konsolidierung der Versorgung in den ländlichen Räumen zu verbinden. Hier geht es vor allem darum, die Versorgungsstrukturen der ländlichen Räume mit den Ballungszentren im Sinne einer gleichwertigen, abgestuften Versorgung zu verbinden. Das heißt Ausbau von Kommunikationsnetzwerken und Digitalisierung, Sicherung der Notfallversorgung, und Einbindung der Krankenhäuser in nichtstationäre Versorgungsstrukturen im Sinne von Vollversorgung.

Eine große Herausforderung besteht aber auch bei der Aufstellung des neuen Doppelhaushaltes 2017/2018. Aus dem Strukturfonds des Bundes werden auf Sachsen voraussichtlich 25 Millionen Euro entfallen, die mit weiteren 25 Millionen kofinanziert werden müssen. Hier müssen wir alle dem Finanzminister auf die Finger schauen, dass die landesseitigen Komplementärmittel nicht von den bisherigen Haushaltsmitteln für die Krankenhausinvestitionen einfach abgezogen, sondern zusätzlich bereitgestellt werden. Ansonsten wird der wiederkehrende Investitionsbedarf der sächsischen Krankenhäuser von jährlich über 200 Millionen Euro nicht mal annähernd gedeckt werden.

Vielen Dank.

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Antrag der Fraktion DIE LINKE:“Krankenhäuser zukunftsfest machen – Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten spürbar verbessern” (Drs 6/3299)

35. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 27. Mai 2016, TOP 7