Öffentliche Anhörung Verbandsklagerecht Tierschutz – GRÜNE: Erfahrungen zeigen, dass weder Klageflut noch Bürokratisierung drohen

Zschocke: Verbandsklagerecht verbessert Zusammenwirken von Behörden und Verbänden zu Gunsten des Tierschutzes und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände war am 11. Februar Thema in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags. Die Einführung eines Tierschutzverbandsklagerechtes wurde vom großen Teil der Sachverständigen befürwortet.

Der Sachverständige Dr. Christoph Maisack vom hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz machte an den konkreten Beispielen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen deutlich, dass es nach Einführung eines Tierschutz-Verbandsklagerechtes weder zu einer Klageflut, noch zu einer Überlastung der Behörden kommt. In Baden-Württemberg sei bislang lediglich eine Klage betreffend eine Putenhaltung bei einem Verwaltungsgericht anhängig. Der Fokus der anerkannten Vereine liege auf der Mitwirkung im Verwaltungsverfahren.

In Nordrhein-Westfalen habe es trotz der im Vorfeld von Verbandsklage-Gegnern geäußerten Befürchtung, dass es zu einer ‘Klageflut’ kommen könne, nur ganze sieben Verbandsklagen gegeben. “Trotzdem haben dieselben Politiker, die vor dem Zustandekommen des Gesetzes die Befürchtung einer Klageflut geäußert haben, das Auslaufen-Lassen des Gesetzes Ende 2018 jetzt auch damit begründet, dass sich das Gesetz bei so wenigen Klagen nicht rechne”, stellte Dr. Maisack die widersprüchliche Argumentation der Gegner des Verbandsklagerechtes dar.

“Die Anhörung hat gezeigt, dass die Warnungen vor Bürokratisierung und deutlich komplizierteren Verfahren ins Leere gehen. Im Gegenteil: Ein Verbandsklagerecht kann dazu beitragen, dass sich das Zusammenwirken von Behörden und Verbänden zu Gunsten des Tierschutzes verbessert und damit am Ende auch Aufwand durch gemeinsames präventives Handeln im Sinne des Tierschutzes gespart wird. Ein Verbandsklagerecht führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Veterinärämter, sondern schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten”, fasst Volkmar Zschocke, Sprecher für Tierschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Anhörungsergebnis zusammen.

Mit der Einführung eines Verbandsklagerechts ist es möglich, bisher vernachlässigten Tierinteressen in größerem Umfang gerecht zu werden. Zudem kann der Sachverstand der langjährig in diesem Bereich tätigen Tierschutzverbände zur besseren Beurteilung konkreter Situationen genutzt werden. Anerkannte Tierschutzvereine und -organisationen erhalten ein Mitwirkungsrecht in Tierinteressen betreffenden Verfahren sowie ein Verbandsklagerecht. Zur Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts, wenn Tierhalter, Tiernutzer oder auch Behörden die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten, ist deshalb ein Verbandsklagerecht auf Landesebene erforderlich, wie es in Sachsen für Naturschutzvereinigungen bereits Bestand hat. Viele Bundesländer haben dieses Recht längst geschaffen: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Schleswig-Holstein.

>> GRÜNER Gesetzentwurf ‘Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz – SächsTVG)’ (Drs 6/15391)

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