Dresden. Die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) hat auf der heutigen Kabinettspressekonferenz die überarbeitete Förderrichtlinie für sozialpsychiatrische Hilfen, Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe vorgestellt. Dazu erklärt Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Die Überarbeitung der Förderrichtlinie ist keine Erfolgsmeldung wert. Schon vor über einem Jahr wurde der Entwurf für eine neue Förderrichtlinie zur internen Stellungnahme freigegeben. Grund für die monatelangen Beratungen waren massive fachliche Bedenken. Denen wird in der neuen Förderrichtlinie in keiner Weise Rechnung getragen. Nun steht fest: Das differenzierte Punktesystem nach fachlichen Kriterien wird entfallen, stattdessen werden zukünftig 10 Millionen Euro jährlich pauschal an die Städte und Kreise verteilt. „Ein vereinfachtes Zuwendungsverfahren durch Pauschalen birgt das Risiko, dass die Mittel nicht mehr bedarfsgerecht vor Ort ankommen. Hier wird ein Damoklesschwert über Suchthilfeprojekte aufgehängt und es droht die Gefahr, dass Angebote in ihrer Qualität gemindert oder sogar abgebaut werden. Angesichts der Vielfalt und der Zunahme an Suchterkrankungen ist das kontraproduktiv“, erklärt Zschocke abschließend.
Die Verabschiedung der neue Richtlinie wurde über Monate verschleppt. Das hat gravierende finanzielle Auswirkungen. Die Träger der Beratungsangebote mussten bisher ein dreiviertel Jahr ohne klare Fördergrundlage arbeiten und haben bis jetzt nur Abschlagszahlungen erhalten. Im Vogtlandkreis hat diese Unsicherheit nun dazu geführt, dass die Kofinanzierung der Suchtberatung von Seiten der Kommune eingestellt werden soll.
„Dieser Fall steht leider exemplarisch für die unstetige Förderpraxis in der sozialen Arbeit in Sachsen. Die Träger haben vor einem Jahr fristgerecht Gelder beantragt und haben bis jetzt immer noch keinen endgültigen Bescheid erhalten“, kritisiert Zschocke. Im dritten Quartal des Jahres wird eine Förderrichtlinie verabschiedet, die rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft tritt. „Träger, die Projekte durch Fördermittel realisieren, brauchen eine kontinuierliche, planbare und verlässliche Grundlage für ihre Arbeit und ihrer Beschäftigten.“
GRÜNER Antrag ‚Förderung von Hilfen für psychisch Kranke und Suchtkranke‘ (Drs. 6/6598)