Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes“ (Drs 7/16341)
89. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch 12.06.2024, TOP 23
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es geht um zwei Änderungen im Naturschutzgesetz und daher mache ich es auch kurz:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir die Vorkaufsrechte gemäß Bundesnaturschutzgesetz zugunsten der Kommunen wieder her. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – und dort auch nur für die Kommunen. Es gibt da weitergehende Erwartungen in Richtung eines Vorkaufsrechts für das Land, für ankerkannte Naturschutzvereinigungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die LaNU. Da sind die Vorstellungen unterschiedlich und daher kommt am Ende nur das zustande, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Es gab auch verschiedene Vorstellungen, ob man die technische Umsetzung dieses Vorkaufsrechts den Kommunen überhilft oder wie beim wasserrechtlichen Vorkaufsrecht über das Zentrales Flächenmanagement des Freistaates geht. Einen konnten wir letztendlich die 1:1-Umsetzung aus dem Bundesrecht. Das wurde von der kommunalen Ebene und den Verbänden im Rahmen der Anhörung auch unterstützt.
Dann wollen wir noch das Mindestalter für das Ehrenamt im Naturschutzdienst auf 16 Jahre herabsetzen. Das haben wir zwar nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, aber hier sind wir uns einig, dass dies eine wichtige Maßnahme ist, um junge Menschen frühzeitig an den Naturschutz heranzuführen und zu motivieren, längerfristig Verantwortung zu übernehmen. Auch hierfür gab es vollständige Unterstützung im Rahmen der Anhörung.
Um tatsächlich mehr Zulauf fürs Ehrenamt im Naturschutz zu erreichen, wird diese Maßnahme allein nicht ausreichen. Eine verbindliche gesetzliche Absicherung der sächsischen Naturschutzstationen wäre daher aus unserer Sicht wünschenswert gewesen. Denn die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die fachliche Begleitung der ehrenamtlichen Arbeit und der praktischen Naturschutzmaßnahmen braucht verlässliche Arbeitsgrundlagen. Aber in einer Koalition findet man am Ende Kompromisse. Gemeinsam gelungen ist uns, die Finanzausstattung der Naturschutzstationen in diesem Doppelhaushalt deutlich zu verbessern. Diesen Erfolg möchte ich hier noch einmal würdigen und mich auch bei den Koalitionspartnern für die Unterstützung bedanken. Ohne gesetzliche Absicherung kommt es nun erneut auf engagierte Naturschutzpolitikerinnen und -politiker an, in kommenden Haushaltsverhandlungen dafür zu kämpfen, dass die dringend notwendige Arbeit im Naturschutz, wo es teilweise auch um staatliche Aufgaben geht, stabil abgesichert bleibt.
Meine Damen und Herren,
das Artensterben, die Auswirkungen der Klimakrise auf Natur und Landwirtschaft, der Verlust von Lebensräumen durch Lebensraumzerschneidung und fortschreitenden Flächenverbrauch dürfen nicht länger als Sekundärprobleme irgendwie mit bearbeitet werden. Die Bewältigung der Krise der Natur ist vorrangig, denn es geht um nichts weniger als die Lebensgrundlagen von uns Menschen.
Die beiden Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf sind beide sehr wichtig, ich will das auch nicht klein reden. Aber den Anspruch einer umfassenden Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes – wie es angesichts der Veränderungen von Klima und Biodiversität notwendig wäre – erfüllen diese zwei Änderungen allerdings nicht. Aber der Gesetzentwurf erfüllt unseren Koalitionsvertrag.
Insofern auch hier ein Dank an Koalition und Ausschuss, dass es auf der Zielgeraden gelungen ist, die Anhörung zu ermöglichen und die Änderungen inhaltlich noch zu einen. Ich bitte um Unterstützung.