Nach herablassendem Tweet aus dem Sozialministerium − Staatskanzlei erarbeitet nun doch Handlungsempfehlungen für den Umgang mit sozialen Medien

Aus Schaden wird selbst die Staatsregierung irgendwann klug − Noch Ende Februar 2015 verwies Jaeckel nur auf >>übliche Sorgfalt<<

Dresden. Nach dem herablassenden Tweet aus dem Sozialministerium am 8. Januar 2016 erarbeitet die Staatsregierung nun doch Handlungsempfehlungen für den Umgang mit sozialen Medien für alle Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen.

Das geht aus der Antwort von Staatskanzleichef Dr. Fritz Jaeckel (CDU) auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) hervor. Was in den Empfehlungen geregelt und wie deren Beachtung erreicht werden soll, verrät der Staatskanzleichef allerdings nicht.

“Wäre die Staatsregierung unseren Hinweisen zur Notwendigkeit eines Konzepts früher gefolgt, hätte dieser Skandal verhindert werden können”, kommentiert Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. “Doch aus Schaden wird irgendwann selbst die Staatsregierung klug. Der menschlich respektlose Tweet des Sozialministeriums hat nun offenbar endlich Aktivitäten seitens der Staatsregierung ausgelöst.”

“Noch Ende Februar 2015 verweigerte der Staatskanzleichef die Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Dr. Claudia Maicher nach einer Richtlinie oder eines Konzepts für den Bereich ‘social media’ der Staatsregierung und verwies lapidar auf das Betreiben des twitteraccounts @SachsenDe >>mit der üblichen Sorgfalt<<.

Anlass für die Frage von Dr. Maicher im Februar 2015 waren Weiterleitungen, sog. Retweets, vom Account der Sächsischen Staatskanzlei von Tweets der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion des Landtags.
Zudem hatten Pegida-unterstützende Tweets auf dem Account der Sächsischen Gedenkstättenstiftung zwischenzeitlich für Diskussionen gesorgt.

>> Antwort von Staatskanzleichef Dr. Fritz Jaeckel auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) ‘Nutzung des Nachrichtendienstes twitter durch Staatsregierung, Ministerien und nachgeordnete Einrichtungen’ (Drs 6/3798)

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3798&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

>> Antwort von Staatskanzleichef Dr. Fritz Jaeckel (26.2.. 2015) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) ‘ Nutzung des Nachrichtendienstes twitter durch die Staatsregierung’ (Drs 6/864)

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=864&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

Hintergrund:

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Über den twitteraccount mit dem Namen @sms_sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wurde in den Morgenstunden des 8. Januar 2016 eine nicht hinnehmbare Äußerung getätigt. Das Ministerium hat diese Äußerung gelöscht, sich von dieser Äußerung distanziert und ein Prüfung angekündigt.

 

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