Nach den Kürzungsjahren unter Schwarz-Gelb gibt es viele Nachbesserungen – neue sozialpolitische Akzente sind dennoch nicht ablesbar

Rede zum Doppelhaushalt “Einzelplan 8/Soziales & Verbraucherschutz” zur 12. Sitzung des Sächsischen Landtags (TOP 1) am 28. April 2015:

 

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– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach Jahren der Kürzungen im Sozialbereich unter Schwarz-Gelb gibt es viele Nachbesserungen, zum Beispiel Aufstockungen bei der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienbildung, den Freiwilligendiensten, der Bürgerberatung und Bürgerhilfe. Um nur Einige zu nennen. Der Wegfall von ESF-Mitteln konnte teilweise kompensiert werden. Neue sozialpolitische Akzente sind in diesem Haushaltsentwurf dennoch nicht ablesbar.

Es wird an Altbewährtem festgehalten, obwohl der demografische Wandel ein strukturelles Umdenken erfordert. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Jugendpauschale. Die Anhebung auf 12,40 Euro pro jungem Mensch nimmt die radikale Kürzung von 2010 teilweise zurück (vorher waren es 14,30 Euro). Aber für den ländlichen Raum müssen andere Finanzierungsmodelle in der Jugendhilfe entwickelt werden. Denn die Anzahl an Kindern und Jugendlichen wird in den Landkreisen weiter zurückgehen. Da ist eine Pro-Kopf-Pauschale nicht ausreichend.

In Bezug auf Gesundheit:
Wir GRÜNEN haben die vergangenen drei Jahre dafür gekämpft, dass die Staatsregierung endlich aufwacht und die Crystal-Problematik in Sachsen ernsthaft angeht. Der Kampf gegen die Droge Crystal ist nun zum “Schwerpunkt dieser Regierungszeit” erklärt worden und im Haushalt auch finanziell untersetzt. Das ist ein klares Signal. Wir werden prüfen, ob das Geld auch tatsächlich vor Ort ankommt, denn die Kommunen müssen weiterhin hälftig mitfinanzieren.

Die vielen Baustellen im Bereich Pflege werden mit diesem Haushalt nicht im geringsten angegangen. Kleckerbeträge, wie beispielsweise 400.000 Euro für Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten (die hälftig von den Kommunen mitfinanziert werden müssen), werden den großen Herausforderungen nicht gerecht. Anderes Beispiel: Das Vorhaben der Koalition, das Schulgeld für die Altenhilfeausbildung zu erlassen, soll aus dem Topf der Freien Schulen finanziert werden. Der Freistaat schafft es in mehreren Berufsfeldern – auch bei den Pflegefachkräften – nicht, auf die wachsende Nachfrage mit entsprechenden Kapazitäten zu reagieren. Die Nachwuchssorgen sind hausgemacht. Die Folgen dieser verfehlten Politik dürfen nicht auf dem Rücken der freien Träger ausgetragen werden.

In Bezug auf Menschen mit Behinderung:
In diesem Bereich scheint sich die Staatsregierung noch nicht so richtig sicher zu sein, wo die Reise hin gehen soll. Nicht anders kann ich mir die Verschiebung von Mitteln in Höhe von 5 Millionen Euro in letzter Minute aus dem Kultus-Etat in den Etat für Soziales zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erklären.

Ich hoffe, dass sich dieses Durcheinander, dass sich im Haushaltsentwurf abgebildet hat, in der weiteren Arbeit des Ministeriums, insbesondere bei der Erarbeitung eines Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, nicht wiederholt. Zu unserem Änderungsvorschlag zum Bereich Barrierefreiheit komme ich später noch.

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