Musikalische Bildung in Chemnitz sichern!

In der Stadtratssitzung am 15. Mai steht ein fraktionsübergreifender Antrag zu personellen Maßnahmen zur Qualitätssicherung an der städtischen Musikschule auf der Tagesordnung. Volkmar Zschocke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutert die dringende Handlungsnotwendigkeit:

“Viele Chemnitzerinnen und Chemnitzer setzen sich für die Verbesserung der musikalischen Bildung ein. Gemeinsam mit ihnen wollen wir die beliebte Einrichtung weiter konstruktiv voranbringen. Seit Jahren streiten wir im Stadtrat dafür, dass die auf Honorarbasis beschäftigten Musiklehrerinnen und Musiklehrer das Angebot einer Festanstellung erhalten. Die in der Vergangenheit bereits vereinbarte Umwandlung der Honorarkräfte ist für die Entwicklung unverzichtbar. Wir sind froh, dass mit dem fraktionsübergreifenden Antrag jetzt wieder Bewegung in dieses ungelöste Problem kommt. Aktueller Anlass für die erneute Initiative ist das sogenannte “Herrenberg-Urteil” vom Bundessozialgericht im Sommer 2022.

Mit dem Beschlussantrag wollen wir sicherstellen, dass die hochwertige musikalische Bildung, die es in unserer Stadt gibt, auch in Zukunft gesichert wird. Wir fordern, mit den auf Honorarbasis beschäftigten Musiklehrerinnen und Musiklehrern Arbeitsverträge für reguläre Stellen abzuschließen. Die Stadtverwaltung spart hier jahrelang Gehaltskosten ein und hat Ratsbeschlüsse zur Änderung der Situation nicht umgesetzt. Es braucht verlässliche und gute Anstellungen an unserer Musikschule, die nicht länger über Honorarverträge laufen dürfen.”

Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zum Antrag bereitgestellt und Gespräche angekündigt. Volkmar Zschocke: “Uns verwundert die Aussage der Stadtverwaltung, dass eine Umwandlung der Verträge nur über eine Neuausschreibung der Stellen möglich sei. Die jetzt beschäftigten Personen, die über Honorarverträge ihre Leistungen erbringen und abrechnen, entsprechen ja offensichtlich den Anforderungen, sonst könnten diese qualifizierten Musiklehrerinnen und -lehrer nicht im Unterricht eingesetzt werden. Wieso für die Umwandlung der Vertragsverhältnisse jetzt zusätzlicher bürokratischer Aufwand in der eh schon stark belasteten Stadtverwaltung generiert werden soll, ist erklärungsbedürftig. Damit werden bei den ohnehin verunsicherten Lehrkräften Ängste geschürt. Den von der Verwaltung angekündigten Gesprächen zur Findung einer Lösung sehen wir gespannt entgegen.”

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