Müllverbrennung: Roll-back in die 90er Jahre verhindern

Nein zur Müllverbrennung – das hat ein Bürgerbegehen in Chemnitz schon vor über 20 Jahren ergeben. Im Stadtrat Anfang Februar hat die Stadtverwaltung die Ergebnisse des “Runden Tisches Abfall” vorgelegt. Darin wird die thermische Verwertung nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung empfohlen – ein Rollback in die 90er Jahre!

Im Stadtrat Chemnitz habe ich am 20. Mai 2020 einen Antrag eingebracht, in dem wir ein Gutachten über alternative Recycling-Technologien einfordern. Abfälle sind Wertstoffe und damit viel zu wertvoll, um verbrannt zu werden! Chemisches Recycling hat einen Stand erreicht, dass in Sachsen-Anhalt eine Pilotanlage in Betrieb ist. Nein, es gibt noch keine langjährigen Praxiserfahrungen mit der Technologie.

Aber ist Chemnitz als Technologiestandort und Innovationswerkstatt nicht prädestiniert, eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu echter Kreislaufwirtschaft einzunehmen? #WirtschaftMitPerspektive fördern, statt Lösungen aus den 90er Jahren reaktivieren!

Der Antrag wurde auf Empfehlung der Verwaltung abgelehnt.

Was bedeutet das aller Voraussicht nach für Chemnitz?

  • Im Zuge des Kohleausstiegs wird ein neuer Markt für Müllverbrennung entstehen.
  • Die Vorbehandlung von Restabfall in der Restabfallbehandlungsanlage am Weißen Weg wird zunehmend unwirtschaftlich. Stattdessen wird sich die Verbrennung von unvorbehandeltem Restabfall als die wirtschaftlichste Perspektive darbieten.
  • Da es für die Chemnitzer Energieversorger sinnvoll sein wird, die Verbrennung selbst durchzuführen, wird im Chemnitzer Norden eine Müllverbrennungsanlage entstehen. Und das, obwohl es von den Chemnitzerinnen und Chemnitzern vor 20 Jahren klar abgelehnt wurde und es zu massiven Konflikten mit den Anwohner*innen führen wird.
  • Die Höhe der Investition wird allen Alternativen auf Jahre den Riegel vorschieben.
  • Wenn dann die Befreiung der thermischen Verwertung vom Emissionshandel ausläuft, werden auch die Müllgebühren deutlich ansteigen.

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir das Zeitfenster bis zur nächsten Ausschreibung im Jahr 2025 nutzen, um durch die Untersuchung alternativer Technologien weitere Handlungsoptionen zu entwickeln.

Der Stadtratsantrag ist hier zu finden.

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