Motorradlärm im Erzgebirge: Der Freizeitspaß hat Grenzen bei der Gesundheit der Anwohner

 

Zschocke: „Die Staatsregierung muss den Gesundheitsgefahren durch zu laute Motorräder mehr Bedeutung beimessen.“

 

Das Erzgebirge bietet vielfältige Freizeitaktivitäten im Freien. Auch Motorradfahrer dürfen die schöne Gegend genießen. Der Fahrspaß auf zwei Rädern hat aber seine Grenzen bei der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Die Antworten der Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen des Abgeordneten Volkmar Zschocke, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im sächsischen Landtag offenbaren Handlungsbedarf.

„Gerade in Freizeitregionen wie dem Erzgebirge fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger während der Sommermonate, hauptsächlich an Wochenenden und Brückentagen, durch unzumutbaren Motorradlärm belastet. Die Staatsregierung muss den Gesundheitsgefahren durch zu laute Motorräder endlich mehr Bedeutung beimessen.“ fordert Volkmar Zschocke.

„Verursacher sind einzelne Motorradfahrer, die viel zu laut durch die engen Erzgebirgstäler brettern. Die Staatsregierung ist daher im Sinne des Gesundheitsschutzes und Wohlbefindens der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger gefordert, intensiver als bisher dem zunehmenden, unnötigen und vermeidbaren Biker-Lärm entgegenzuwirken.“

Zschocke sieht vielfältige Handlungsmöglichkeiten:

„Notwendig ist zunächst die personelle und technische Unterstützung der Verkehrspolizeidirektionen, damit diese mehr und gezielt kontrollieren können. Die Verkehrspolizei darf bei der Schaffung neuer Polizeistellen nicht hinten runter fallen.“

„Illegale Motorrad-Manipulationen wie zum Beispiel technisch veränderter Auspuffanlagen müssen konsequent geahndet werden.“

„Auch der Einsatz von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen speziell für Motorräder ist zu prüfen.“

„Im ebenfalls lärmgeplagten Allgäu wird dem Problem auch durch Einsatz sog. „Motorradlärm-Displays“ erfolgreich begegnet. Sie zeigen dem Biker Geschwindigkeit und Geräuschentwicklung an und legen umsichtiges Fahren nahe. In Sachsen sind solche Displays am Straßenrand leider weder im Einsatz, noch geplant. “

„Nicht zuletzt kann sich die Staatsregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine Verschärfung des Bußgeldkataloges bei derartigen Ordnungswidrigkeiten stark machen.“

Hintergrund:

Verkehrslärm ist nicht nur störend, sondern macht nachweislich auch krank. Bundesweit sind jährlich allein 4000 Herzinfarkte auf Straßenverkehrslärm zurückzuführen. Das sensible menschliche Hörorgan ist bereits ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel gefährdet.

Der Bestand an zugelassenen Motorrädern hat sich in Sachsen seit der Jahrtausendwende fast verdoppelt, dabei geht der Trend zu immer schwereren Maschinen.

Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 30 % der zugelassenen Motorräder aufgrund technisch veränderter Auspuffanlagen, z. B. in Form von abschaltbaren Klappenschalldämpfern oder auch durch Zykluserkennung, viel zu laut sind. Allerdings regelt die Straßenverkehrsordnung ganz klar, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind. Ebenso könnten nach § 45 StVO die Straßenverkehrsbehörden der Länder zum Schutz der Bevölkerung auch Verkehrsbeschränkungen und Tempolimits anordnen.

 

Kleine Anfrage ‘Behördliche Kontrollen von Motorradlärm im Freistaat Sachsen’ ( Drs 6/13555)

Kleine Anfrage ‘Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Motorradlärm’ (Drs 6/14141)

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