Mehr Geld für Krankenhäuser? Die völlig beliebigen Formulierungen im AfD-Antrag zeigen, dass es nicht um Lösungen geht, sondern um ein Sharepic in den sozialen Medien

 

Rede zum Antrag der Fraktion AfD: „Wohnortnahe stationäre Gesundheitsversorgung sichern – Krankenhäuser auskömmlich finanzieren“ (Drs. 6/12896) zur 72. Sitzung des Sächsischen Landtags am 30. Mai (TOP 8)

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

bei der Finanzierung der sächsischen Krankenhäuser geht es um die Grundsatzfrage: Wie viel Geld wird tatsächlich benötigt und wer trägt die Kosten für dringend notwendige Investitionen?

Die medizinische Versorgung im Krankenhaus ist öffentliche Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen im Ernstfall zügig zu erreichen sein, es muss spezialisierte Einrichtungen geben, ebenso wie Allgemeinversorger. Technische Ausstattung und Räumlichkeiten müssen aktuellen Erfordernissen und Standards wie zum Beispiel dem Brandschutz entsprechen.

Der Berichtsteil im Antrag der AfD ist da völlig überflüssig. Denn wir wissen ja bereits, dass die Höhe des Investitionsbedarfs unterschiedlich bewertet wird. In jeder Haushaltsverhandlung wird das sichtbar. Die Opposition will immer deutlich mehr Geld bereitstellen. Die Staatsregierung hingegen sieht laut Stellungnahme zum Antrag „keinen Investitionsstau“. „Nur noch wenige Krankenhäuser“ hätten „Nachholbedarf“. Diese Einschätzung halte ich zwar für übertrieben optimistisch, wenn nicht sogar falsch! Denn die vorliegenden Berechnungen der Krankenhausgesellschaft werden damit in den Wind geschlagen. Der Antrag der AfD wird uns aber auch keinerlei neue Erkenntnisse liefern.

Die Ausführungen zur Krankenhausplanung im Antrag der AfD helfen auch nicht weiter, denn es gibt keinen aktuellen Plan. Der letzte Krankenhausplan wurde für die Jahre 2014/15 geschrieben. Er wurde dann lediglich um zwei Jahre verlängert. Aber Investitionen hängen nun einmal auch davon ab, was die Krankenhäuser laut Plan leisten sollen. Hier muss schnell Klarheit her!

Anders als von der AfD dargestellt, gibt es seit 2016 eine Art Investitionsförderung durch den Bund – den aus Mitteln der GKV geförderten Strukturfonds. Dieses Geld ist für Konzentrationen, Schließungen und Umwandlungen in ambulante Einrichtungen vorgesehen. Dadurch werden die Länder zumindest etwas entlastet. Sachsen hat aus diesem Strukturfonds bisher 23 Millionen Euro bekommen. Wofür dieses Geld verwendet wurde, haben wir GRÜNEN umfassend abgefragt. Das ist bekannt.

Die AfD-Fraktion hingegen macht sich bei vielen Forderungen im Antrag einen schlanken Fuß. Insbesondere Punkt römisch II. ist eine Beleidigung jeglichen Anspruchs an seriöse parlamentarische Arbeit. Ab wann, bitteschön, ist denn eine Finanzierung auskömmlich? Wenn alle Wünsche der Krankenhäuser erfüllt sind? Oder wenn die Staatsregierung behauptet, dass eine auskömmliche Mittelausstattung in der Krankenhausinvestitionsfinanzierung sichergestellt ist? Sie fordern pauschal ein Umsteuern in der Krankenhausfinanzierung, ohne sich auch nur ansatzweise Gedanken über das wie und die Kosten zu machen.

Ein wirklich wirksamer Schlüssel, um Krankenhäuser und Krankenpflege besser zu finanzieren, wäre eine Reform der Investitionsförderung.
[Denn nur etwa die Hälfte der für Investitionen in Krankenhäusern aufgebrachten Mittel kommt aus der Investitionsförderung der Länder. Die andere Hälfte stammt aus den Betriebsmitteln. In der Konsequenz führt das dazu, dass die Krankenhäuser das Geld in notwendige Investitionen stecken statt in Pflegestellen. Es müsste doppelt so viel Geld investiert werden.]

Die Länder allein können die Kosten nicht stemmen. Deswegen haben wir GRÜNEN auf Bundesebene einen konkreten Vorschlag für eine Reform der Förderung vorgelegt. Dabei sollen sich die Krankenkassen beteiligen, im Gegenzug aber auch Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhalten.

Die völlig beliebigen Formulierungen im AfD-Antrag hingegen zeigen an, dass es Ihnen gar nicht um Lösungen geht, sondern um ein Sharepic für die sozialen Medien und die damit erzeugte Welle der Empörung. Es ist inzwischen so durchschaubar, dass auch der Letzte im Land sehen kann, wofür Sie das Parlament und die vom Steuerzahler bereitgestellten Ressourcen tatsächlich nutzen. Wir werden Sie dabei auf jeden Fall nicht unterstützen und lehnen den Antrag ab.

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