Leistungsfähige und differenzierte Versorgungsstruktur bei Suchtkrankenhilfe erhalten!

 

Die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) plant, die Förderrichtlinie für sozialpsychiatrische Hilfen, Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe zu ändern. Fachliche Kriterien sollen entfallen, stattdessen sollen über 12 Millionen Euro jährlich pauschal an die Städte und Kreise verteilt werden. Dazu erklärt Volkmar Zschocke, sozialpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Zur Novellierung gibt es von Anfang an massive fachliche Bedenken. Ich habe das mehrfach im Landtag zum Thema gemacht und einen Antrag eingereicht. Es besteht die Gefahr, dass die Mittel nicht mehr bedarfsgerecht vor Ort ankommen. Hier wird ein Damoklesschwert über Suchthilfeprojekte aufgehängt und es droht die Gefahr, dass Angebote in ihrer Qualität gemindert oder sogar abgebaut werden. Angesichts steigender Suchterkrankungen ist das kontraproduktiv.“

„Ich fordere Sachsens Sozialministerin auf, verbindliche Festlegungen zu Versorgungsdichte, Versorgungsqualität und Qualifikation des Personals beizubehalten. Die Ministerin darf die Steuerungsverantwortung in der Suchthilfe nicht aufgeben. In Sachsen hat sich eine differenzierte und leistungsfähige Versorgungsstruktur für suchtkranke und suchtgefährdete Menschen entwickelt. Die geplante pauschale Mittelverteilung wird dieser Struktur nicht gerecht. Frau Klepsch sollte zudem auf die Forderung nach einem Eigenanteil der Träger zu den Personal- und Sachkosten verzichten. Wie soll eine Beratungsstelle für Suchtkranke denn Einnahmen erwirtschaften?“

„Die geplanten Änderungen sind zwar noch nicht beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ich halte diesen Kurs der Staatsregierung für falsch. Es ist inzwischen Juni! Ich rate dringend, das jetzt nicht übers Knie zu brechen.“

 

GRÜNER Antrag ‘Förderung von Hilfen für psychisch Kranke und Suchtkranke’ (Drs. 6/6598)

Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag

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