Landesblindengeld: Es fällt schon auf: Immer, wenn es um die Belange behinderter Menschen geht, gibt es dieses langwierige Ringen um die kleinen Schritte

 

Rede zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD zum Thema: “Zweites Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes”” in der 68. Sitzung des Sächsischen Landtags am 14. März, TOP 5.

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Die Staatsregierung, die Ausschüsse und der Landtag würden viel Zeit und Aufwand sparen, wenn Gesetzentwürfe wie dieser rechtzeitig, umfassend und vollständig novelliert würden.

Heute nehmen wir erneut Anlauf, die notwendigen Änderungen im Landesblindengeld vorzunehmen. Das hätte bereits Ende 2016 erfolgen können. Ich befürchte, dass auch heute sehenden Auges wieder nur Unvollständiges beschlossen wird. Natürlich unterstützen wir GRÜNE, dass die Staatsregierung und die Koalition, wenn auch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, endlich die Nachteilsausgleiche für die anderen Gruppe, also gehörlose Menschen, hochgradig sehbehinderte Menschen und schwerstbehinderte Kinder, anheben wollen. Im vorliegenden Gesetzentwurf – das haben die Vorredner bereits gesagt – , wird erstmals auch ein Nachteilsausgleich für Menschen vorgesehen, die sowohl blind als auch gehörlos sind.

Aber, meine Damen und Herren, das hätten wir doch alles schon im Dezember 2016 beschließen können. Unsere Änderungsanträge dazu lagen vor. Wir sind es aber gewöhnt, dass die Staatsregierung immer einen etwas längeren Anlauf braucht, um sich dann vielleicht mal einen halben Meter nach vorn zu bewegen. So ist auch der heute erneut vorliegende Gesetzentwurf nicht der große Wurf.

Frau Ministerin, es fällt schon auf: Immer, wenn es um die Belange behinderter Menschen geht — egal, ob es um das Landesblindengeld, die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, die schulische Inklusion, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes oder um die barrierefreie Information und Kommunikation betrifft – gibt es dieses langwierige Ringen um die kleinen Schritte.

Ich wünschte mir eine Sozialministerin, die sich vielmehr an die Spitze all dieser notwendigen Reformen stellt und diese auch wirklich entschlossen vorantreibt.

Seit dem 01.01.1996 wurden die im Landesblindengeldgesetz geregelten Nachteilsausgleiche für gehörlose und sehbehinderte Menschen sowie für die schwerstbehinderten Kinder trotz der Inflationsrate und des Kaufkraftverlustes nicht angepasst. Taubblinde Menschen, die einen besonders hohen Unterstützungsbedarf  aufweisen, fanden bisher überhaupt keine Erwähnung. Eine umfassende und zukunftsweisende Neuregelung wäre demnach mehr als überfällig.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Staatsregierung wieder nur Teile von dem um, was sie uns im Dezember 2016 im Plenum versprochen hat, nämlich die Gruppe der Taubblinden, die einen besonders hohen Unterstützungsbedarf aufweist, im Landesblindengeldgesetz jetzt ordentlich zu verankern.

Besonders dieser Gruppe wird die heute vorliegende Regelung nicht umfänglich gerecht. Die zugrunde gelegte Definition ist viel zu eng, sodass einige taubbilnde Menschen zwar das Merkzeichen „TBL“, nämlich taubblind, haben – Kollegin Buddeberg hat es erläutert —‚ aber nach dem Landesblindengeldgesetz nicht als solche behandelt werden. Dazu kommen die Menschen mit Usher-Syndrom, die früher oder später auch einen Nachteilsausgleich brauchen.
Das alles hätte doch schon längst geprüft und eingearbeitet werden können.

Jetzt haben die Regierungsfraktionen bei der Behandlung des Gesetzentwurfes im Aussschuss signalisiert, dass sie diese Definitionsfrage klären und in absehbarer Zeit noch einmal prüfen wollen, wer alles zur Gruppe der taubblinden Menschen gehört. Warum machen Sie es nicht gleich richtig? Warum produzieren Sie wieder nur einen Zwischenschriff?

Es gibt einen Änderungsantrag, der neben der Frage der Definition, was taubblind ist, auch noch die Frage der jährlichen Dynamisierung klärt, um nicht immer wieder mit behinderten Menschen um den Ausgleich von Nachteilen feilschen zu müssen.
Es liegt alles vor, um es heute richtig zu machen: ein Gesetzentwurf mit den erhöhten und auf die anderen Gruppen erweiterten Nachteilsausgleiche, der natürlich unsere Zustimmung hat, und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der die offenen Fragen der Definition und der jährlichen Dynamisierung beantwortet.

Jetzt geben Sie sich einen Ruck und nehmen Sie auch diese Änderung auf, damit wir beim Landesblindengeld, meine Damen und Herren, wirklich einen richtigen Schritt nach vorn kommen.

Vielen Dank.

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