Konsequenzen der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2015: Projektförderung unklar

Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einer Kleinen Anfrage “Konsequenzen einer vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2015” im Verantwortungsbereich des Sozialministeriums erfragt.

Zu den Antworten des Ministeriums stellt Zschocke fest:

“Alarmierend ist, dass dem Sozialministerium offenbar nicht klar ist, welche Projekte ab 1. Januar 2015 nahtlos im Rahmen des vorläufigen Haushalts weiter gefördert werden sollen und welche nicht.”

“Die freien Träger brauchen Sicherheit. Der Freistaat ist in der Verantwortung, den Projektträgern im Sozialbereich Auskunft zu geben, wie es für sie ab Januar 2015 finanziell weitergeht. Daran hängen schließlich Personalstellen und Beratungsstrukturen.”

Das Sozialministerium teilte mit, dass in der Antwort auf die Kleinen Anfrage nur >>die Projekte aufgelistet (sind), die bis zum 31.10.2014 auf Basis von Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre bewilligt wurden und insofern fortgeführt werden können<<. Die Mehrzahl der Projekte basiert jedoch nicht auf Verpflichtungsermächtigungen, so dass deren Förderung in der vorläufigen Haushaltsführung derzeit ungeklärt ist.

Eine Auflistung der Projekte im Sozialbereich, die nicht weiter geführt werden, lehnte die Staatsregierung ab. Denn >>Näheres – auch zur Höhe der verfügbaren Ausgabemittel – wird erst die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2015 enthalten<< sein, so die Staatsregierung.

“Die Verwaltungsvorschrift muss so schnell wie möglich erlassen werden. Es reicht nicht aus, dass dies laut Staatsregierung >>voraussichtlich im Dezember 2014 erfolgen<< soll.”

“Offensichtlich wurden die Projektträger bis heute noch nicht einmal durch die Staatsregierung über die möglichen Auswirkungen einer vorläufigen Haushaltsführung informiert. Nur die Bewilligungsbehörden wurden über >>den Sachstand unterrichtet<< und nur ihnen wurden >>verfahrensleitende Hinweise gegeben<<“, kritisiert Zschocke.

So hat sich der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. am 3. Dezember 2014 in einem offenen Brief an alle Landtagsabgeordneten gewandt. Darin äußert die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in Sachsen ihre Bedenken zum bisher unklaren Verfahren bei einer vorläufigen Haushaltsführung. Es wird darum gebeten >>auch die Zeit bis zur Verabschiedung des Haushalts im Blick (zu haben)<<, denn so wörtlich: >>Wir brauchen Übergänge … JETZT!<<. (Schreiben siehe unten)

“Ich vermute, dieses Problem besteht auch in den Zuständigkeitsbereichen der anderen sächsischen Staatsministerien”, sagt Zschocke. Der Abgeordnete Valentin Lippmann hat deshalb eine weitere Kleine Anfrage zur vorläufigen Haushaltsführung an das Innenministerium gestellt, die noch nicht beantwortet ist.

Kleine Anfrage Volkmar Zschocke (GRÜNE) (Drs. 6/216)

Schreiben des Kinder- und Jugendring Sachsen >>Wir brauchen Übergänge … JETZT!<<

Kleine Anfrage Valentin Lippmann (GRÜNE) (Drs. 6/379)

 

Hintergrund:

Der Doppelhaushalt 2015/16 soll erst Ende April 2015 verabschiedet werden. Der Entwurf soll dem Landtag erst Ende Januar zugehen. Ab dem 1.1.2015 sind Mittelvergaben aus dem Staatshaushalt nur eingeschränkt möglich.

Gemäß Artikel 98 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung bei einer vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben leisten, >>die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, rechtlich begründete Verpflichtungen des Freistaates zu erfüllen sowie Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.<<

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