Jugendberufsagenturen − Zschocke: Inhaltsarmer Antrag ohne Zielvorgabe

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Prioritätenantrag der Fraktionen CDU und SPD:

“Wir brauchen jede und jeden – Leistungsfähige Jugendberufsagenturen für Sachsen”, Drs 6/16356, 31. Januar, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Antrag demonstriert sehr eindrucksvoll das Regierungsverständnis der sächsischen Koalition: Regieren heißt demnach nicht, proaktiv Ziel und Richtung vorzugeben, sondern das Handeln der Staatsregierung mit Feststellungen und wiederholten Berichtswünschen quasi parlamentarisch zu dekorieren. Das dürfen Sie natürlich – auch wenn es in der Sache nichts voranbringt – außer die Anzahl der Drucksachen.

Vor einem Jahr haben Städte- und Gemeindetag, Landkreistag mit 3 Ministerien und der Arbeitsagentur die Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen UNTERSCHRIEBEN. Darin haben sich die Kooperationspartner verpflichtet, regionale Vereinbarungen für Jugendberufsagenturen UMZUSETZEN und auf Landesebene ZUSAMMENZUARBEITEN. Wir können das heute auch noch mal beschließen – nur für wen organisieren Sie denn dieses Schaulaufen?

Dann soll gemäß Punkt zwei die Staatsregierung erneut über ihre Aktivitäten berichten. Nur zu! Der letzte Bericht von Frau Klepsch zum letzten Antrag der Koalition zum selben Thema ist ja auch schon wieder ein Jahr alt. Die Abgeordneten, die die regelmäßigen arbeitsmarktpolitischen Gespräche mit Ihren jeweiligen Arbeitsagenturen nutzen, sind zwar gut informiert über den Umsetzungsstand. In Chemnitz hatten wir zum Beispiel vor Kurzem eine sehr ausführliche Bilanzveranstaltung zu 5 Jahren Jugendberufsagentur. Aber noch eine neue Drucksache im edas dazu schadet nicht.

Im Punkt drei stellen Sie dann noch mal die Inhalte der bereits beschlossenen Kooperationsvereinbarung dem Landtag zur Abstimmung. Wir dürfen darüber philosophieren, worin der Unterschied zwischen einem >>gemeinsamen öffentlichen Auftritt<< und einer >>gemeinsamen Dachmarke mit dem Ziel eines einheitlichen Auftretens<< besteht. Doch die Frage nach dem Unterschied stellt sich ja nur, wenn man auf der Suche ist – nach dem neuen Vorschlag, nach dem Gestaltungsanspruch. Aber so ist der Antrag ja offensichtlich gar nicht gemeint.

Besonders inhaltsarm ist Punkt vier: Fachlichkeit und Evaluation. Meine Damen und Herren, das sind schlicht und ergreifend Fördervoraussetzungen vom JuBaS-Förderprogramm. Wer das nicht sicherstellt, wird nicht gefördert. Aber wir können das auch gern noch mal beschließen.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Wir GRÜNE unterstützen die Jugendberufsagenturen von Anfang an: Wegen des wachsenden Fachkräftebedarfs, wegen hoher Abbruchquoten in Schule und Berufsausbildung, aber vor allem auch, weil junge Menschen bei der Lebensphase des Übergangs zum Berufsleben, gute fachliche Begleitung und Unterstützung brauchen. Auf Grund meiner Tätigkeit als Sozialarbeiter habe ich da in besonderem Maße die Jugendlichen im Blick, deren Lebenslage durch Armut, Schulden, Wohnungslosigkeit, Sucht, psychische Erkrankungen oder Bindungslosigkeit geprägt ist.

Viele haben zahlreiche Erfahrungen des persönlichen, schulischen oder beruflichen Misserfolgs gesammelt. Einige verweigern sich komplett. Diese jungen Menschen brauchen erst mal bedingungslose und sofortige Hilfe zur Grundversorgung und den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung ohne Sanktionen. In der Chemnitzer Jugendberufsagentur leisten diese sensible Arbeit sogenannte Lotsen. Das sind sozialpädagogische Fachkräfte, die Jugendliche aus schweren Lebensverhältnissen kontinuierlich begleiten und unterstützen, damit sie einen Weg aus den Sackgassen finden, in die sie geraten sind.

Hier treffen Leistungen der Jugendhilfe auf Leistungen der Arbeitsverwaltung. Und gerade in Bezug auf diese Personengruppe ist die personenbezogene Datenweitergabe ein sehr sensibles Thema. Besonders dann, wenn Fachkräfte aus unterschiedlichen Rechtskreisen in einem Team zusammenarbeiten. Jugendhilfe darf nicht verpflichtet werden, Informationen über ihre Klienten weiterzugeben. Im schlimmsten Fall werden diese dann durch die Sanktionspraxis der Arbeitsverwaltung zweckentfremdet und die mühsam aufgebaute Vertrauensbasis ist zerstört. Der Punkt vier im Antrag ist daher wirklich wichtig, um zu einer Rechtssicherheit für alle Beteiligten in Bezug auf den Datenaustausch zu kommen.

Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, auch wenn er überwiegend belanglos ist. Sie dürfen gewiss sein, dass wir die Entwicklung der Jugendberufsagenturen schon seit Jahren und auch unabhängig von Ihren wiederholten Anträgen dazu aufmerksam begleiten.

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