Inklusionsgesetz – Zschocke: Die Wirkung eines Inklusionsgesetzes kommt uns allen zu Gute

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE:
“Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG)”, Drs 6/13144, 2. Juli, TOP 3

Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den allermeisten Situationen werden Menschen vor allem durch Hürden, Barrieren oder fehlende Teilhabe behindert. Und wenn wir heute über den Abbau von Barrieren und Inklusion reden, dann geht es nicht um Wohlfahrts- und Fürsorgeleistungen, sondern um die Gewährleistung ganz grundlegender Menschenrechte.

Ein Inklusionsgesetz ist kein Gesetz allein für behinderte Menschen. Die Wirkungen eines solchen Gesetzes – sofern es gut gemacht ist – kommen uns allen zu Gute. Notwendig dafür ist ein konsequenter Paradigmenwechsel dahingehend, dass Anstrengungen für Vielfalt, Inklusion und Disability Mainstreaming eben nicht länger als Belastung, sondern als Mehrwert für die Gesellschaft insgesamt betrachtet werden. Es geht nicht länger darum, die Abweichung von einem angeblich menschlichen Normalzustand zu überwinden. Es geht vielmehr darum, die Teilhabe Aller als den selbstverständlichen Normalzustand zu betrachten und daraus folgend die Abweichung von Teilhabe zu überwinden.

Ein solcher Wechsel der Perspektive würde ein enormes Innovationspotenzial freisetzen – für Wirtschaft, Gesellschaft, Arbeitsmarkt, Kultur, Sport, Mobilität, für das politische Leben, die Kommunikation bis hin zu den großen Chancen im Zuge von Digitalisierung und Smart City. Findet dieser Perspektivwechsel nicht oder nur halbherzig statt, droht die Diskussion um Inklusion zu einem Feilschen um Kostenbelastung, Geld und Zuständigkeiten zu werden. Leider ist das auch bei der Diskussion der heute vorliegenden Entwürfe passiert.

Zunächst einmal ist es höchste Zeit, dass Sachsen Inklusion auch mit einem eigenen Landesgesetz stärkt. Seit 2004 gilt praktisch unverändert das Sächsische Integrationsgesetz, das dem alten Paradigma folgt. Die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene hat Sachsen immer noch nicht nachvollzogen.

Deutschland hat 2009 rechtsverbindlich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Seitdem muss in Sachsen leider immer noch jeder einzelne Schritt zur Umsetzung mühsam erkämpft werden. Es hat allein sechs Jahre gedauert, bis die Staatsregierung erkannt hat, dass auch sie handeln muss. Bezeichnete sie noch im Jahr 2010 unsere Forderung nach einem Landesaktionsplan als Aktionismus, gibt es seit 2016 nun endlich einen solchen Maßnahmen-Katalog der Ministerien für Sachsen.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD angekündigt, im Zuge des Bundesteilhabegesetzes auch ein Inklusionsgesetz zu erarbeiten und dabei Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Seit eineinhalb Jahren liegt der Entwurf des Landesbehindertenbeauftragten auf dem Tisch, seitdem drängen die Behindertenverbände darauf, diesen aufzunehmen.

Die LINKE hat 2018 die Initiative ergriffen. Das hat den Druck auf die Koalition verstärkt. Der Gesetzesentwurf der LINKEN ist sehr weitreichend, besteht aber im Wesentlichen aus Vorschlägen aus der letzten Legislatur, die bereits 2013 angehört wurden. Nachteilig ist, dass einige Paragraphen deshalb nicht in Einklang mit aktuellen Bundes- und Landesgesetzen stehen, z.B. dem Bundesteilhabegesetz und dem Sächsischen Kita- und Schulgesetz. Der Änderungsantrag der LINKEN versucht dies an einigen Stellen zu heilen. Wir stimmen dem Gesetzesentwurf der LINKEN zu, weil wir die im Vergleich zum Koalitionsentwurf weitergehenden Ziele teilen und diese zum Teil auch in unserem GRÜNEN Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalition einbringen.

Heute, in der vorletzten Landtagssitzung der Wahlperiode, soll dieser nun endlich verabschiedet werden. Die Anhörung hat gezeigt, dass ein hohes öffentliches Interesse besteht. Der Gesetzesentwurf greift viele wichtige Punkte auf, die wir GRÜNE seit Langem fordern und auch in einem eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, z.B. die Beseitigung der Wahlrechtsausschlüsse. Die Koalition hat sich hier viel zu viel Zeit gelassen und damit bewusst Unklarheiten bei der Kommunal- und Europawahl in Kauf genommen. Und sie hat im Laufe der Beratungen Änderungen vorgenommen, die die Assistenzleistungen einschränken. Das schafft Unsicherheit, denn es bleibt unklar, welche Personen außer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überhaupt noch Menschen mit Behinderung unterstützen dürfen. Es besteht nun die Gefahr, dass durch die Definition der zulässigen Assistenz die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ausgehebelt werden – das eben keinerlei Auflagen hinsichtlich der Assistenzleistung festgelegt hat. Das Misstrauen gegenüber Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen und den Betreuungspersonen scheint vor allem bei der CDU tief zu sitzen. Anders kann ich mir eine derart beschränkende Regelung nicht erklären. Selbst der Bundesrat hat Zweifel, ob derartige Regelungen zu zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts zielführend sind. Mehrere Länder haben bei den Neuregelungen in Kommunal- und Landtagswahlgesetzen derartige Regelungen nicht für erforderlich erachtet. Wir machen uns deshalb weiterhin für eine positive Assistenzregelung stark.

Die umfassenden und konkreten Änderungswünsche der Sachverständigen aus der Anhörung werden im Änderungsantrag der Koalition kaum aufgegriffen. Der Gesetzesentwurf bleibt weit hinter dem zurück, was er leisten kann und sollte. Alle Sachverständigen – außer die der kommunalen Spitzenverbände – haben darauf gedrängt, die Kommunen in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Denn das Gesetz muss alle Bereiche erfassen, wo Menschen mit Behinderungen im Alltag leben. Nur dann kann es in ganz Sachsen Wirkung entfalten. Nicht nur Landesbehörden, sondern auch Rathaus und Gemeindeverwaltung sollen barrierefrei werden. Und davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Unterstützung bei Benachteiligungen, die sich nicht sofort abbauen bzw. beseitigen lassen. Frau Barthen, eine Sachverständige der Behindertenselbstvertretung, berichtete zum Beispiel von ihren Problemen für die eigenen Kinder eine rollstuhlgerechte, barrierefreie Kita und Schule in ihrer unmittelbaren Umgebung vermittelt zu bekommen. Und sie machte deutlich, dass es ihr nicht um einen finanziellen Nachteilsausgleich gehe, sondern um mehr Unterstützung von Seiten der Behörden, um eine Lösung zu finden.

Der wichtige Bereich der Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr wird mit diesem Gesetzesentwurf gar nicht geregelt – obwohl das eine der zentralen Forderungen des Beauftragten der Staatsregierung ist. Denn behindertengerechte Ampelschaltungen und Kreuzungsbereiche, barrierefreie Bushaltestellen oder Kultureinrichtungen sind wichtig, damit sich alle Menschen sicher und gleichberechtigt bewegen können. Hier wird leider noch viel zu oft gespart. Unseren Änderungsantrag dazu bringe ich extra ein.

Einbringung GRÜNER Änderungsantrag:

Unser Änderungsantrag greift zu großen Teilen die Änderungsvorschläge der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs im Mai 2019 auf.
Uns geht es im Wesentlichen darum:
die Kommunen verpflichtend in die Umsetzung einzubeziehen; die Barrierefreiheit im Bau und Verkehr voranzubringen; die Menschen mit Behinderungen in ihren Rechten zu stärken, durch Behindertenbeiräte und hauptamtlich tätige Behindertenbeauftragte auch auf kommunaler Ebene; die Wahlrechtsausschlüsse konsequent zu beseitigen, anstatt neue Unklarheiten bei der Assistenzleistung zu schaffen,

Zudem soll gemäß unseres Änderungsantrages die Beweislast in Zukunft nicht mehr bei den Betroffenen liegen, sondern bei den Behörden.
Und der finanzielle Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte soll gemäß unseres Änderungsantrages nicht pauschaliert und finanziell gedeckelt, sondern in einer Förderrichtlinie geregelt werden. Die schleppende und aufwendige Anpassung des Landesblindengeldes hat gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung zu starr ist und in der Praxis über viele Jahre hinweg nicht mehr angefasst wird.

Ich hoffe, dass die CDU unsere Vorschläge nicht mit derselben Oberflächlichkeit ablehnt, wie im Finanzausschuss. Barrierefreiheit darf nicht pauschal als ‘Überforderung’ abgetan werden. Und die stärkere Beteiligung der Menschen mit Behinderung sollte nicht als überflüssig dargestellt werden. Den Wunsch der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einzurichten, sollte die Landespolitik ernst nehmen!

Letzte Woche hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, einmal mehr klargestellt, dass >>die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben keine freundliche Großzügigkeit, sondern ein vom Grundgesetz verbrieftes Recht<< ist. Wir GRÜNEN wollen die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent in Sachsen umsetzen und da gehören all diese Punkte dazu. Wir wissen, dass das gerade für die Kommunen eine Herausforderung ist, aber wir nehmen diese an. Ich bitte um Unterstützung für unseren Änderungsantrag!

» Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Verbraucherschutz und Integration zum ‘Gesetz zur U nterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen’ (Drs 6/18038)

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