Inklusion/GRÜNE: Rechtsanspruch auf inklusive Bildung endlich im Schulgesetz verankern

Pressemitteilung vom 17. November 2014:


Zschocke: Wir hoffen, die SPD steht auch jetzt noch zum gemeinsamen Antrag vom Frühjahr

Anlässlich der Verabschiedung der Stuttgarter Erklärung zum Recht auf inklusive schulische Bildung erklärt Volkmar Zschocke, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
“Die klaren Worte der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern sind notwendig. Insbesondere Sachsen hat hier noch gewaltigen Nachholbedarf. Das Recht auf inklusive Bildung muss endlich auch im sächsischen Schulgesetz verankert werden. Bisher steht das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung unter einem Ressourcenvorbehalt. Statt ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen Eltern den Klageweg beschreiten.”
“Die Aussagen zur schulischen Inklusion im schwarz-roten Koalitionsvertrag enttäuschen. Es gibt kein klares Bekenntnis zum Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung. Das lässt mich zweifeln, ob es mit der Inklusion vorwärts geht.”
“Die Fortschreibung des Aktions- und Maßnahmeplans zur schulischen Inklusion steht seit über zwei Jahren aus. Hier sind verbindliche Zeitvorgaben, deutlich verbesserte Rahmenbedingungen, mehr sonderpädagogisches Fachpersonal und Fortbildung von Lehrkräften notwendig. Es darf keine Inklusion nach Kassenlage geben.”
“Wir werden unsere gemeinsam mit der SPD-Fraktion erarbeiteten Vorschläge vom März dieses Jahres erneut einbringen und hoffen, dass die SPD-Fraktion auch in der Regierungsbeteiligung noch dazu steht.”
Antrag von GRÜNEN und SPD: “Vorlage des fortgeschriebenen ,Aktions- und Maßnahmeplanes zur zielgerichteten Umsetzung von Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention”
und umgehende Schaffung der Rahmenbedingungen für eine inklusive Bildung im Freistaat Sachsen” (Drs 5/14140):
Nach oben Skip to content