Die Diskussion um ein Holzkraftwerk in Chemnitz-Siegmar erregt seit Jahren die Gemüter. Anwohnerinnen und Anwohner sind besorgt, Umweltverbände und Wissenschaftler haben sich kritisch zur Holzverbrennung im großen Stil geäußert, eine Bürgerinitiative hat sich gegründet. Diese wird von lokalen Gruppen wie „Parents for Future Chemnitz“ unterstützt und setzt sich seit einiger Zeit gegen die Errichtung dieses Kraftwerks ein. Befürchtet werden negative Auswirkungen auf Umwelt und Luftqualität, insbesondere durch CO₂- und Feinstaubemissionen, die beim Verbrennen von Holz freigesetzt werden. Zudem wird kritisiert, dass der Holzeinsatz nicht nachhaltig sei und durch das Kraftwerk eine große Menge an Waldhackschnitzeln benötigt werde, die teilweise aus anderen Regionen und sogar aus dem Ausland importiert werden müssten. Ein zentrales Argument der Bürgerinitiative ist, dass es sinnvollere und klimafreundlichere Alternativen gibt, wie z.B. den Ausbau von Solar- und Windenergie oder Großwärmepumpen. Sie fordert eine energiepolitische Neuausrichtung und umweltfreundlichere Lösung zur Wärmeerzeugung in Chemnitz. An meiner Position von vor über vier Jahren hat sich nichts geändert. Es gibt inzwischen auch einen offenen Brief vom Chemnitzer Klimabündnis zum Thema.
Das Genehmigungsverfahren solcher Anlagen erfolgt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. In der Regel ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Einen politischen Handlungsspielraum hat die Stadt Chemnitz nicht. Wenn die Vorhabenträgerin alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Ob es den Bedarf für eine solche Anlage gibt, spielt dabei keine Rolle. Über die Genehmigung wird auch nicht im Stadtrat entschieden.
In diesem Beitrag, den ich regelmäßig um neue Informationen ergänze, möchte ich öffentliche Informationen zur Planung transparent machen und so zur sachlichen Diskussion beitragen:
3. Dezember 2024
Heute haben wir die Antworten auf den Fragenkatalog zu den Abläufen des Genehmigungsverfahrens erhalten. Demnach ist auch eine Vorstellung des Vorhabens in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Eigenbetriebe, Umwelt und Sicherheit für den 15.01.2025 geplant. Diese Sitzung beginnt in der Regel 16:30 Uhr. Termin und Tagesordnung werden hier veröffentlicht.
2. November 2024
Heute habe ich eine Reihe von Fragen zu den allgemeinen Abläufen im Genehmigungsverfahren und den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt, die ich in den Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschuss einbringen möchte. Konkrete Nachfragen zur Technologie, zum Verfahren der Abgasreinigung, zur Herkunft und Zertifizierung des Holzes sowie zu Transport und Lagerung machen erst dann Sinn, wenn der Antrag von der Vorhabenträgerin eingereicht ist.
30. Oktober 2024
Heute erhielt ich vom Umweltamt alle relevanten Informationen zum Scopingtermin. Die Power-Point-Präsentation der Vorhabenträgerin, welche bei der Antragskonferenz Verwendung gefunden hat, wurde – wie beantragt – ebenfalls zur Verfügung gestellt. Darin wird angekündigt, dass der Genehmigungsantrag im Dezember 2024 eingereicht werden soll, die EEG-Ausschreibung für Oktober 2025 und der Baubeginn für Dezember 2025 geplant sei. Innerhalb des Termins wurde zunächst nur über die Erstellung der Antragsunterlagen beraten, weshalb es zu keinem Austausch von Daten im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes gekommen ist. Im Laufe des Antragsverfahren wird die Antragsstellerin folgende umweltrelevanten Gutachten beauftragen und einreichen:
- jeweilige Immissionsprognosen für Lärm (gem. TA Lärm) und Luftschadstoffe (gem. TA Luft)
- Prognose zu diffusen Emissionen
- bei Bedarf Geruchsimmissionsprognose
- standortbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung
- Artenschutzgutachten
- Entwässerungskonzept
19. Oktober 2024
Heute habe ich mich auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes an das Umweltamt gewandt und Zugang zu den Informationen zum Scoping-Termin vom 09.10.2024, insbesondere die Antragspräsentation der Vorhabenträgerin beantragt.
10. Oktober 2024
Heute erhielt ich die Antwort der Verwaltung vor der Beantwortungsfrist, die nach Gemeindeordnung 4 Wochen beträgt. Demnach hat der Scoping-Termin am 9. Oktober stattgefunden.
26. September 2024
Heute habe ich in der Ratssitzung zu diesem Vorhaben nachgefragt. Ich wollte wissen, welche Planungen und Planungsabsichten in diesem Zusammenhang der Stadtverwaltung bekannt sind für Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die hier geplant sind? Also gab es da schon einen Scopingtermin? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Ein Scopingtermin ist ein behördliches Verfahren, bei dem die Antragstellerin das Vorhaben der Genehmigungsbehörde vorstellt, bevor sie einen Antrag einreicht. Alle beteiligten Parteien kommen zusammen, um die Ziele, Anforderungen und den Umfang des Vorhabens zu besprechen.)
5. September 2024
Heute hat der Energieversorger eins darüber informiert, dass er die Firma HoSt Group aus den Niederlanden im Rahmen eines Contracting-Vertrages damit beauftragt hat, grüne Fernwärme und grünen Strom für Chemnitz zu produzieren. Über die Vertragsdetails sei Stillschweigen vereinbart worden. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um ein Vorhaben auf diesem Grundstück an der Mauersbergerstraße handelt.