Im Kern geht es darum, das ALLE Menschen ihr Recht auf eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung wahrnehmen können

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Antrag der LINKEN greift ein sehr ernstes Thema auf. Im Kern geht es hier darum, das ALLE Menschen ihr Recht auf eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung wahrnehmen können.

Ich habe als frischgewählter sozialpolitischer Sprecher vor einem Jahr mit einer Kleinen Anfrage dezidiert nachgefragt, wie und wo in Sachsen für Menschen mit geringem Einkommen die Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden. Viel erfahren habe ich von der Staatsregierung nicht, dafür war mir der Spott einzelner Pressevertreter sicher, womit sich die GRÜNEN im Landtag so alles beschäftigen.

Mich hat das schon irritiert, denn das Problem ist seit Jahren virulent. Bis jetzt gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenerstattung. Es liegt im Ermessen der Kommunen, die Kostenübernahme ist eine freiwillige Aufgabe. Städte wie Karlsruhe, Mannheim, Berlin und Heidelberg übernehmen die Kosten für Verhütungsmittel bereits auf Antrag.

Die äußerst kurze Antwort auf meine Kleine Anfrage machte mir deutlich, dass das Ministerium noch nicht mal Kenntnis davon hat, ob es in Sachsen überhaupt Kommunen gibt, die eine solche Unterstützung leisten. Umso wichtiger ist es, dass wir uns heute auch hier im Landtag überhaupt damit beschäftigen.

Dieses Thema wird in der Öffentlichkeit leider viel zu oft verharmlost oder sogar belächelt. Das ist fatal, weil es eine große Gruppe von Menschen betrifft. Es betrifft Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Aber auch alleinerziehende StudentInnen im BAföG-Bezug, Auszubildende mit Bundesausbildungsbeihilfe sowie Menschen, die Wohngeld erhalten. Nur Versicherte bis zum 20. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Übernahme dieser Kosten gegenüber den Krankenkassen.

All diese Menschen können Verhütungsmittel oft nicht mehr bezahlen, denn seit 2004 gibt es einen Regelsatz. Über den Posten “Gesundheitspflege” werden pauschal 17 Euro angerechnet – und zwar für ALLE nichtverschreibungspflichtigen Medikamente. Allein die monatlichen Kosten für Verhütung gehen schnell über 20 Euro hinaus. Die einmaligen Kosten für eine Spirale oder Implantate – die zwischen 300 und 400 Euro liegen – können Frauen mit geringem Einkommen aus ihrem Regelsatzbetrag erst recht nicht bestreiten. Und das, obwohl diese Verhütungsweise auf lange Sicht kostengünstiger ist. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass Frauen aus Gründen der Verträglichkeit nicht immer das preiswerteste Verhütungsmittel wählen können.

Stellen Sie sich mal eine Mutter vor, die irgendwann im Monat vor der Entscheidung steht, die Pillenpackungen zu kaufen oder die Klassenfahrt für ihr Kind zu bezahlen. Dann steht die Verhütung eben zurück. Es ist doch unwürdig und schlimm, dass Menschen, die jeden Tag im Monat mit jedem Cent kalkulieren müssen, weil sie auf Transferleistungen angewiesen sind, Risiken bei der Verhütung in Kauf nehmen müssen.

Selbst die CSU hat im Frühjahr auf ihrem Parteitag einen Antrag der Frauen-Union mit großer Mehrheit beschlossen. Die Partei will Grundsicherungs-Empfängerinnen bis zum 27. Lebensjahr die Pille oder andere Verhütungsmittel auf Rezept erstatten.

Wenn das Einkommen so gering ist, dass kein Geld für Verhütungsmittel übrig bleibt, wird bestimmten Personengruppen ihr Recht auf selbstbestimmte Familienplanung beschränkt.

Das trifft vor allem Frauen. Es reicht nicht aus, dass Sozialministerin Klepsch sich in der Stellungnahme der Staatsregierung auf die geltende Rechtslage bezieht. Denn die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln an Geringverdienende ist nicht in erster Linie eine gesundheitspoltische Frage. Es ist eine familien- und frauenpolitische Aufgabe, Verhütung – wenn gewollt – auch zu ermöglichen.

In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag der LINKEN.

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Antrag der Fraktion DIE LINKE:

“Kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln im Fall geringen Einkommens” (Drs 6/3298)

26. Sitzung des Sächsischen Landtags, 17. Dezember 2015, TOP 8

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