Im April 2015 entscheiden die Abgeordneten des Sächsischen Landtags über ihre Abgeordnetenentschädigung für die Legislaturperiode bis 2019. Über die eigene finanzielle Ausstattung zu entscheiden, ist keine einfache Situation für Abgeordnete und verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Dieses jedoch lassen die geplanten Änderungen der schwarz-roten Landesregierung zur Altersvorsorge und zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete vermissen.
Die geplante Senkung des Renteneintrittsalters solllangjährigen Mitgliedern des Landtags die Möglichkeitbieten, nach 17jähriger Abgeordnetentätigkeit mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Das Vorhaben ist an Absurdität kaum zu überbieten. Es ist weder sinnvoll, noch notwendig und in keinster Weise nachvollziehbar. Bereits jetzt sind Abgeordnete gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Rente deutlich bevorteilt. Eine zusätzliche Besserstellung ist Bürgerinnen und Bürgern, die unter Umständen selbst nach 45jähriger Berufstätigkeit nicht ohne Abschläge in Rente gehen können, nicht zu vermitteln. Einer entsprechenden Regelung werden wir GRÜNE nicht zustimmen.
Eine Anhebung der steuerfreien Aufwandspauschale um 1000 Euro ist eine Diätenerhöhung durch die Hintertür. Gleichzeitig von einer Nullrunde zu sprechen, ist geradezu zynisch. Eine Erhöhung der Aufwandspauschale um 1000 Euro und (je nach Wohnort des Abgeordneten) bis zu 45 Prozent ist absolut unangemessen und maßlos. Eine sachliche Begründung dafür durch entsprechende Kostensteigerungen gibt es nicht. Wir GRÜNEN lehnen das klar ab. Vertretbar ist eine moderate Anhebung der Pauschale, um vor Ort noch besser mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Diese Anhebung ist aber bereits in diesem Jahr erfolgt!
Die Anhebung des Mitarbeiter-Budgets für Abgeordnetenbüros von 1,0 auf 1,5 Stellen trägt zur Verbesserung der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort bei. Mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wahlkreisen ermöglichen mehr direkte Angebote zur Information und zum Austausch für Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Dies wäre ein richtiger und wichtiger Schritt – gerade angesichts des Vorwurfs mangelnder Dialogbereitschaft an Politikerinnen und Politiker. Wir acht GRÜNEN Landtagsabgeordneten unterhalten bereits jetzt in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Regionalbüro, um für Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.
Das Unverständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Pläne für eine Erhöhung der Bezüge bei gleichzeitiger Absenkung des Renteneintrittsalters für Abgeordnete ist nachvollziehbar. Bedauerlich ist – auch vor dem Hintergrund eines offensichtlich schwindenden Vertrauens der Bevölkerung in ihre gewählte parlamentarische Interessenvertretung – dass der Unmut darüber alle Abgeordneten des Säschsischen Landtags triff, egal ob Koalition oder Opposition.
Deshalb ermutige ich alle empörten Bürgerinnen und Bürger: Suchen Sie dazu das Gespräch mit Ihren CDU- und SPD-Landtagsabgeordneten vor Ort:
Kontaktinformationen zu den Abgeordneten der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag
Kontaktinformationen zu den Abgeordneten der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag