Hoffnung in Trümmern – Jesiden im Nordirak

 

Fotovortrag und Diskussion

Mittwoch, 29.11.2017, 17 Uhr
Weltecho, Annaberger Straße 24, 09111 Chemnitz

 

Flyer “Hoffnung in Trümmern – Jesiden im Nordirak”

 

Am 3. August 2014 tötete die Terrormiliz Islamischer Staat bei seinem Feldzug durchs Sinjar-Gebirge im Nordirak 3000 jesidische Männer auf grausamste Weise, 5000 Frauen und Kinder wurden verschleppt, versklavt und misshandelt. Zehntausende Jesidinnen und Jesiden flohen übers Gebirge in das irakisch-kurdische Autonomiegebiet. Die Vereinten Nationen sprechen von einem Völkermord.

Inzwischen ist der IS aus der Region vertrieben. Überlebende, die aus Gefangenschaft entkommen konnten oder befreit wurden, sind schwer traumatisiert und finden kaum zurück ins Leben. Die Not vor Ort ist groß.

Über ein Sonderkontingent konnten auf baden-württembergische Initiative unterstützt durch Niedersachsen und Schleswig-Holstein 1100 Frauen und Kinder aus dem Nordirak in Sicherheit gebracht und therapeutisch begleitet werden. Brandenburg folgt diesem Beispiel. Hingegen gibt es keine Mehrheit in Sachsen für ein entsprechendes humanitäres Engagement. Ein entsprechender Antrag der GRÜNEN-Fraktion scheiterte im August dieses Jahres im Sächsischen Landtag.

 

FOTOVORTRAG

Chris Bürger, Mitglied des Menschenrechtszentrums Cottbus beteiligte sich im April 2017 an einem Friedens- und Versöhnungsmarsch in der autonomen Region Kurdistan. In seinem Vortrag berichtet er von bewegenden Schicksalen und Fluchtgeschichten sowie großer Gastfreundschaft, die ihm auf der Reise begegneten. Er gibt Einblick in die Hilflosigkeit, Perspektivlosigkeit aber auch riesige Dankbarkeit der Menschen im Nordirak.

 

DISKUSSION

Der Chemnitzer Landtagsabgeordnete Volkmar Zschocke spricht mit Hazhar Omar, kurdischer Flüchtling und Mitglied der Kurdischen Gemeinde Deutschland e.V. und Axel Vogel, Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion im Brandenburgischen Landtag über die Perspektiven der Menschen im Nordirak und das humanitäre Engagement für Jesidinnen und Jesiden von Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

 

Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die (neo-)nazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der (Neo-)Naziszene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische der sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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