Hässlicher Sozialministeriums-Tweet – Mit dem Löschen des Tweets ist die Sache nicht vom Tisch

Der Fall zeigt leider zum wiederholten Mal, welche Denkmuster in Sachsen bis in die CDU und die Ministerien hinein verbreitet sind.

 
Dresden. Zu einem menschlich respektlosen, mittlerweile gelöschten, Tweet aus dem Sozialministerium erklärt Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags:
“Mit dem Löschen des Tweets ist die Sache für mich nicht vom Tisch. Dieser Vorgang muss personelle Konsequenzen haben.”
“Ministerin Barbara Klepsch muss den Vorgang ohne Rücksicht auf Personen aufklären. Ich erwarte auf der nächsten Sitzung des Sozialausschusses detaillierte Informationen auch darüber, wie solche Äußerungen aus dem Sozialministerium in der Zukunft ausgeschlossen werden können.”
“Der Fall zeigt leider zum wiederholten Mal, welche Denkmuster in Sachsen bis in die CDU und die Ministerien hinein verbreitet sind.”
“Darüber hinaus wirft der Fall Fragen auf, ob die Nutzung des Kurznachrichtendienstes twitter seitens der Staatsregierung mit der notwendigen Sorgfalt erfolgt.”
Der Abgeordnete Zschocke hat zum Vorgang heute eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gestellt.
 
Der Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE)
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Thema: Nutzung des Nachrichtendienstes twitter durch Staatsregierung, Ministerien und nachgeordnete Einrichtungen
 
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz unterhält einen twitteraccount mit dem Namen @sms_sachsen. Über diesen Kanal wurde in den Morgenstunden des 8. Januar 2015 eine nicht hinnehmbare Äußerung getätigt. Das Ministerium hat diese Äußerung gelöscht, sich von dieser Äußerung distanziert und ein Prüfung angekündigt.
 
Fragen an die Staatsregierung:
1. Was ist das Ergebnis dieser Prüfung und welche strukturellen, personellen, technischen sowie juristischen Konsequenzen wurden daraus abgeleitet?
2. Welche Festlegungen existieren hinsichtlich des Zugangs zu den twitteraccounts von Staatsregierung und Ministerien außerhalb der Kernarbeitszeiten und außerhalb der Diensträume?
3. Welche Festlegungen existieren hinsichtlich des Zugangs zu den twitteraccounts von Staatsregierung und Ministerien über dienstlich genutzte mobile Endgeräte sowie private Geräte?
4. Ist die Staatsregierung weiterhin der Auffassung, dass die Nutzung des Kurznachrichtendienstes twitter innerhalb der Staatsregierung und in den Ministerien mit der üblichen und notwendigen Sorgfalt durchgeführt wird?
5. Welche Maßnahmen (insbesondere Zugangsbeschränkungen, Weiterbildungen, Richtlinien etc.) sind geplant, um missbräuchliche, unautorisierte oder inakzeptable Nutzungen bei der Staatsregierung, Ministerien und nachgeordneter Einrichtungen künftig ausszuschließen?
 
Pressemitteilung | 08.01.2016

 

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