GRÜNER Gesetzentwurf Wahlzugang für Menschen mit Behinderungen – Zschocke: Wahlrecht ist Menschenrecht!

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs “Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht”

(Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drs 6/15216, 8. November, TOP 5) 

 

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

2019 ist ein Wahljahr. Es droht, dass auch dieses Mal wieder viele Menschen mit Behinderungen von der Wahl ausgeschlossen sind. Das kann sich durch unseren Gesetzentwurf ändern.

Wahlrecht ist Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht gleichberechtigt wahrnehmen können. Einschränkungen sind verfassungs- und völkerrechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Diskriminierende Beschränkungen des Wahlrechts sind stets ausgeschlossen. Doch das Wahlrecht in Bund und Land schließt nach wie vor viele Menschen mit Behinderungen automatisch aus und erlaubt ihnen nicht, zu wählen oder sich wählen zu lassen. Eine Reihe internationaler Gremien mahnen die Bundesrepublik, diese unzulässige Diskriminierung zu beenden.

In Sachsen ist es reichlich 4.000 Menschen mit Behinderungen gesetzlich versagt, zu wählen. Betroffen sind vor allem Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist. Dazu kommen weitere Menschen, denen es wegen der Gestaltung des Wahlverfahrens, der Materialien sowie der Wahllokale erschwert ist, ihr Wahlrecht auszuüben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Diskriminierung abschaffen und den Zugang zu Wahlen für alle erleichtern.

Im Mai 2014 wurde eine ähnlicher Gesetzentwurf meiner Fraktion hier abgelehnt. Zentrale Kritik war damals die Vermischung von Fragen der UN-BRK mit Fragen des Wahltermins und des Zugangs von Wählervereinigungen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf nimmt diese Kritik auf und konzentriert sich allein auf Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen und Fragen der Barrierefreiheit. Zudem wurde damals hier argumentiert, dass noch eine Studie und eine Einigung auf Bundesebene zu den Wahlrechtsausschlüssen abgewartet werden müsse. Diese von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung liegt seit 2016 vor. Eine Einigung besteht auf Bundesebene insofern, dass die aktuelle Regierungskoalition den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Vollbetreuung beenden will. Auch CDU und SPD in Sachsen haben im Koalitionsvertrag 2014 vereinbart, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern. Die Staatsregierung hat im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK angekündigt, Anpassungen für Menschen mit Behinderungen für das Landes- und Kommunalwahlrecht zu prüfen. Antworten auf mehrere Kleine Anfragen von mir zeichnen allerdings anderes Bild: Die Staatsregierung wartet weiterhin auf die Entscheidung auf Bundesebene und wird selbst nicht tätig.

Meine Damen und Herren, es wäre falsch, nun erst noch die vereinbarte Änderung des Wahlrechts auf Bundesebene formal abwarten, bevor wir das Gesetzgebungsverfahren dazu in Sachsen starten. Dieses Warten würde dazu führen, dass trotz Einigung die betroffenen Personen bei Wahlen im nächsten Jahre wieder nicht mitwählen können. Zeit für Forschung und Debatte war genug, jetzt ist zügige Umsetzung geboten. Andere Bundesländer machen es vor. In Brandenburg, Bremen, NRW und Schleswig-Holstein sind solche Wahlausschlüsse bereits aufgehoben.

Behindertenverbände protestieren seit Jahren gegen diese Ausschlüsse, betroffen sind Menschen mit Lernschwächen, Down-Syndrom, Schizophrene, Alzheimer-Erkrankte oder psychisch Kranke ausgeschlossen. Wegen solcher nicht gerechtfertigter Wahlausschlüsse wurde bereits die Bundestagswahl 2013 angefochten. In einem gemeinsamen Brief fordert unser Landesbehindertenbeauftragter gemeinsam mit allen Landesbehindertenbeauftragten der anderen Länder und der Beauftragten der Bundesregierung, dass die Wahlrechtsausschlüsse umgehend abgeschafft werden.

Mit den von uns vorgesehenen Änderungen wird gleichberechtigte Teilhabe am Wahlrecht ermöglicht. Die oft geäußerte Sorge vor einem möglichen Missbrauch rechtfertigt keinen pauschalen Ausschluss aus dem Wahlrecht bestimmter Personengruppen, da diese Gefahr beispielsweise auch bei Briefwahlen besteht. Betreuung bedeutet doch nicht, dass Menschen nicht entscheidungsfähig sind. Betreuung bedeutet vielmehr, dass sie Unterstützung brauchen, um Entscheidungen zu treffen!

Von einem insgesamt leichteren Zugang zu Wahlen profitieren darüber hinaus alle.

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Der Anteil der über 65-jährigen an der Bevölkerung liegt in Sachsen bei 25 Prozent. Wahlverfahren und Wahlmaterialien sind derzeit so ausgestaltet, dass es nicht allen Menschen möglich ist, von ihrem Wahlrecht einfach Gebrauch zu machen. Dazu zählen komplizierte Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen, unübersichtliche Stimmzettel. Aber auch die fehlende Barrierefreiheit von Wahlräumen gehört dazu. In den Wahlbenachrichtigungen fehlen außerdem Informationen, ob und welche Hilfestellungen es bei der Wahl gibt. Älteren Menschen fällt es zudem schwer, Informationen in kleiner Schrift zu lesen. Daher schlagen wir eine Regelung im Gesetzentwurf vor, in der der Grundsatz der Barrierefreiheit des Wahlverfahrens und der Wahlmaterialien formuliert wird. In einer Rechtsverordnung sollen Mindeststandards hinsichtlich Schriftgröße, Schriftart, leichter Sprache und Informationsgehalt der Wahlbenachrichtigung, Gestaltung der Stimmzettel sowie der Briefwahlunterlagen festgeschrieben werden.

Auch barrierefreie Wahlräume kommen am Ende uns allen zu Gute. Wählerinnen und Wählern mit und ohne Behinderung ist die Teilhabe an der Wahl erschwert, wenn Wahlräume nicht barrierefrei sind. Betroffen sind beispielsweise Menschen mit Gehbehinderung, Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen, blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen.

Antworten auf Kleine Anfragen belegen, dass die Staatsregierung keine aktuelle Kenntnis davon hat, inwiefern die von den Gemeinden ausgewählten Wahlräume tatsächlich einen barrierefreien Zugang gewährleisten. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2023 alle Wahllokale barrierefrei sein sollen. Bis dahin soll mindestens ein barrierefreier Wahlraum pro Wahlkreis in zumutbarer Entfernung zu Fuß oder mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erreichbar sein. Diese Übergangsfrist soll es den Kommunen erleichtert, die notwendigen Anpassungen schrittweise vorzunehmen. Die Städte haben hier schon sehr viel getan. In der Landeshauptstadt sind weit über die Hälfte der Wahlräumen bereits barrierefrei. Wir wollen dennoch diesen langen Übergangszeitraum, denn die Kommunen dürfen hier nicht überfordert werden. Sie sollen die Chance nutzen können, Barrierefreiheit schrittweise und gemeinsam mit den Betroffenen umzusetzen. Wahlräume befinden sich ja nun oft in kommunalen Gebäuden wie Schulen. Barrierefreiheit dieser Gebäude ist daher ein Gewinn für die Inklusion insgesamt und nicht nur am Wahltag.

Das aktive und passive Wahlrecht ist das Kernelement politischer Mitwirkung schlechthin und steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger zu. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll der Zugang zur Landtagswahl und der Kommunalwahl in Sachsen verbessert werden. Nach der 1. Lesung heute wollen wir zügig in den Ausschüssen beraten. Mit Ihrer Unterstützung, meine Damen und Herren, könnte zumindest die Beseitigung der Wahlrechtsausschüsse noch unmittelbar Wirkung zur Landtagswahl 2019 entfalten.

 

Foto: mohamed_hassan@pixabay.com

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