GRÜNE für auskömmliche und planbare Finanzierung von Tierheimen

 

Zur angespannten finanziellen und personellen Situation im Tierheim von Stollberg äußert sich der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Landtag und tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion, Volkmar Zschocke, folgendermaßen:

„Aufgrund ständig steigender Kosten, hoher Bürokratie und unzureichender Zuweisungen sind einige Vereine am Rand der Arbeitsfähigkeit. Die kommunale Finanzierung ist uneinheitlich und trägt oft nicht. Das Stollberger Tierheim war schließlich gezwungen, im vergangenen Jahr zusätzlich noch 15 Verwahrhunde aufzunehmen. Ehrenamt ist sehr wichtig. Das aufwändige Management der Tierheime erfordert künftig aber auch die Bezuschussung von Personal. Hier muss die bisherige Förderrichtlinie dringend überarbeitet werden.“

Bereits in den Verhandlungen zum Sächsischen Doppelhaushalt für 2017/2018 hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, jährlich zusätzlich 520.000€ für die Unterstützung von Tierschutzvereinen beim Betrieb von Tierheimen und Gnadenhöfen bereitzustellen. Für den Antrag gab es im Sächsischen Landtag jedoch keine Zustimmung. Danach reichte die Fraktion im Herbst einen Antrag zur Änderung der Förderrichtlinie ein, um zukünftig auch die Förderung von Personalstellen in Tierheimen zu ermöglichen.

“Wir GRÜNEN halten ein stärkeres Engagement des Freistaates für unverzichtbar, denn Tierschutz ist abhängig von planbaren Einnahmen. Mit der Förderung von Personalkosten soll es den Vereinen, welche Tierheime betreiben, möglich gemacht werden, die Leistungen derjenigen zu honorieren, die bisher überwiegend ehrenamtlich tätig und geringfügig beschäftigt sind”, so Volkmar Zschocke.

 

Antrag “Tierheime gibt es nicht zum Nulltarif – Personalkostenförderung durch den Freistaat Sachsen jetzt ermöglichen” (Drs 6/10963)

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