GRÜNE wollen Tierschutzorganisationen stärkere Rechte einräumen − Gesetzentwurf vorgelegt

 

Zschocke: Nur mit der Einführung eines Verbandsklagerechts wird ein rechtliches Gleichgewicht zwischen den Tierschützern bzw. Tierschutzverbänden und den Tiernutzern geschaffen

Dresden. Der Gesetzentwurf für ein Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz wird am Freitag, den 14.12., in erster Lesung in den Sächsische Landtag eingebracht. Mit der Gesetzesinitiative will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag anerkannten Tierschutzorganisationen erstmals ein Klagerecht bei Fragen des Tierschutzes einräumen.

“Mit diesem Gesetz würde nicht nur der Tierschutz, sondern auch die Rechte von Tierschutzorganisationen gestärkt werden”, erklärt Volkmar Zschocke, Sprecher für Tierschutz der Fraktion. “Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft und die Einführung der Tierschutzverbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz.”

“Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, wenn Behörden die Einhaltung des Tierschutzgesetzes nicht durchsetzen und Missstände in der Tierhaltung dulden, können die davon betroffenen Tiere nicht selbst klagen. Nur mit der Einführung eines Verbandsklagerechts wird ein zumindest rechtliches Gleichgewicht zwischen den Tierschützern und Tierschutzverbänden auf der einen und den Tiernutzern auf der anderen Seite geschaffen”, erläutert Zschocke.

In acht Bundesländern, so in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, gibt es bereits Mitwirkungs- und Klagerechte für anerkannte Tierschutzorganisationen.

 

GRÜNER Gesetzentwurf ‘Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz – SächsTVG)’ (Drs 6/15391)

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