Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht den Streit um die Nutzung kommunaler Flächen von Zirkussen mit Wildtieren zum Thema im Landtag. In einem Antrag, der am kommenden Donnerstag (31.5., Top 11) auf der Tagesordnung der Landtagssitzung steht, fordert die Fraktion, die sächsischen Kommunen in der Ausübung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung zu stärken, wenn sie die Nutzung ihrer Flächen und Einrichtungen für Zirkusse mit Wildtieren beschränken wollen.
Volkmar Zschocke, Sprecher für Tierschutz in der GRÜNEN-Fraktion, begründet die Notwendigkeit der Behandlung im Landtag: „Städte und Gemeinden wie Leipzig, Chemnitz und Annaberg-Buchholz, die Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine kommunalen Flächen mehr zur Verfügung stellen wollen, haben bei der sächsischen Staatsregierung aus CDU und SPD keinen Rückhalt für ihre Entscheidung. Im Gegenteil: Die Aufsichtsbehörde dieser Regierung, die Landesdirektion Sachsen, hat im vergangenen Jahr nicht nur mehrere Stadtratsbeschlüsse zu diesem Thema aufgehoben. Die Landesdirektion macht sogar einseitig Politik für die Zirkusbetreiber. In einer aktuellen Broschüre setzt sie sich öffentlich für deren – durch die Stadtratsbeschlüsse angeblich eingeschränkte – Berufsfreiheit ein.“
„Ziel unseres Antrages ist, dass die Staatsregierung den sächsischen Kommunen den Rücken stärkt anstatt ihnen in den Rücken zu fallen. Anstatt Stadträte und ihre Beschlüsse öffentlich zu maßregeln, soll die Landesbehörde Vorschläge unterbreiten, wie der Wille der Bürgerschaft in den Gemeinden umgesetzt werden kann. Wir wollen, dass die Kommunen unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes frei darüber entscheiden können, wie sie ihre eigenen Flächen widmen und deren Benutzung ausgestalten.“
„Die Landesdirektion ignoriert, dass es außer Fragen der Berufsfreiheit eine Reihe von Gründen geben kann, die Nutzung öffentlicher Flächen zu beschränken − zum Beispiel die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, der Schutz vor Ausbrüchen von Zirkustieren, die Abwehr von Gefahren für die Besucherinnen und Besucher, bauordnungsrechtliche Gründe und natürlich der Tierschutz. Selbst der Bundesrat vertritt die Rechtsauffassung, dass nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Nashörner, Großbären, Flusspferde und Giraffen im reisenden Zirkus nicht artgerecht gehalten werden können.“
„Am einfachsten wäre es, wenn sich die Staatsregierung auf Bundesebene für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen einsetzen würde. In vielen europäischen Ländern ist das bereits der Fall. Die Kommunen hätten dann endlich Klarheit.“